Am 1. März 2024 hat die ECHA zwei Stoffe zur Aufnahme in die SVHC-Kandidatenliste zur öffentlichen Konsultation freigegeben. Kommentare sind bis zum 15. April 2024 willkommen.
Detaillierte Informationen zu den 2 Stoffen:
Name | EG-Nummer | CAS-Nummer | Autorität vorschlagen | Grund für den Vorschlag | Verwendung |
Bis(α,α-Dimethylbenzyl)peroxid | 201-279-3 | 80-43-3 | Norwegen | Fortpflanzungsgefährdend (Artikel 57c) | Wird bei der Herstellung von Kunststoffprodukten, Chemikalien und Gummiprodukten verwendet |
Triphenylphosphat | 204-112-2 | 115-86-6 | Frankreich | Endokrinschädigende Eigenschaften (Artikel 57(f) – Umwelt) | Wird als Flammschutzmittel und Weichmacher in Polymeren sowie in Kleb- und Dichtstoffen, Kosmetika und Körperpflegeprodukten verwendet. |
Warme Erinnerung
Die ECHA aktualisiert die SVHC-Kandidatenliste regelmäßig zweimal im Jahr. Bisher beträgt die Gesamtzahl der Stoffe auf der SVHC-Liste (auch Kandidatenliste genannt) 240. Für in die Europäische Union exportierte Produkte, die mehr als 0.1 % SVHC-Stoffe enthalten, sind Unternehmen verpflichtet, die Informationsübermittlungs- und SCIP-Meldepflichten zu erfüllen . Wenn die Exportmenge an SVHC-Stoffen mit mehr als 0.1 % mehr als 1 Tonne pro Jahr beträgt, muss zusätzlich eine SVHC-Meldung durchgeführt werden.
Verantwortlichkeiten und Pflichten des Unternehmens
Unternehmen müssen sich ihrer Verantwortung und Pflichten in Bezug auf SVHC-Stoffe in ihren Produkten bewusst sein:
- Wenn der SVHC-Gehalt in einem Artikel 0.1 % übersteigt, müssen die Lieferanten dem Empfänger des Artikels Informationen über dessen sichere Verwendung zur Verfügung stellen;
- Auf Verlangen des Verbrauchers müssen innerhalb von 45 Tagen ausreichend Informationen, einschließlich Stoffnamen und deren Konzentrationen, kostenlos zur Verfügung gestellt werden;
- Wenn das Exportvolumen 1 Tonne pro Jahr übersteigt, müssen Importeure und Hersteller des Artikels die Meldung an die ECHA innerhalb von 6 Monaten ab dem Datum der Überschreitung des Schwellenwerts abschließen;
- Ab dem 5. Januar 2021 müssen Stoffe aus der SVHC-Liste, die in Artikeln in Konzentrationen über 0.1 % vorhanden sind, an die SCIP-Datenbank der ECHA übermittelt werden; Und
- Stoffe, die in der SVHC-Liste aufgeführt sind, können künftig in die Zulassungsliste aufgenommen werden, sodass Unternehmen für die weitere Verwendung eine Genehmigung beantragen müssen.
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Quelle aus CIRS
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