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Geliefert am Ort (DAP)

„Delivered at Place“ (DAP) ist ein Incoterm, der ein Geschäft beschreibt, bei dem ein Verkäufer sich bereit erklärt, alle Kosten zu tragen und etwaige Verluste zu tragen, die durch den Transport der verkauften Waren an einen bestimmten Ort entstehen.

Bei Lieferort-Vereinbarungen ist der Käufer für die Zahlung von Einfuhrzöllen und allen anfallenden Steuern, einschließlich Abfertigungs- und lokaler Steuern, verantwortlich, sobald die Sendung am angegebenen Bestimmungsort angekommen ist.

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