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Vorabvorschau: Wichtige Vorschläge werden die 20. Sitzung des Pops Review Committee prägen

Biotechnologische Forschung betreiben

Die 20. Sitzung des POP-Überprüfungsausschusses des Stockholmer Übereinkommens und des Chemikalienüberprüfungsausschusses des Rotterdamer Übereinkommens sind für den 23. bis 27. September 2024 geplant. Eine Online-Vorbereitungssitzung findet am 11. September von 1:00 bis 4:00 Uhr (UTC+2) statt.

das POPRC.20-Treffen

Die folgenden zentralen Vorschläge sollen auf der POPRC.20-Sitzung beraten werden.

1. Aufnahme von PXDD/F in POP-Anhang C

Der Vorschlag der Schweiz zielt auf die Aufnahme von polybromierten und gemischt chlorierten/bromierten Dibenzo-p-dioxinen und Dibenzofuranen (PBDD/F und PBCDD/F) in Anhang C des Stockholmer Übereinkommens ab und fordert weltweite Anstrengungen, um ihre unbeabsichtigte Freisetzung deutlich zu reduzieren.

Polychlorierte Dibenzo-p-dioxine und Dibenzofurane (PCDD/F) sind zwar Teil der PXDD/F, werden jedoch seit 2004 in Anhang C der POP-Liste aufgeführt.

Überblick über den Vorschlag: PXDD/Fs, die größtenteils aus der Verbrennung von Siedlungsmüll stammen, machen über 90 % der Gesamtemissionen aus. Der Einsatz bromierter Flammschutzmittel erhöht die PBDD/Fs-Emissionen. Diese persistenten Verbindungen bergen erhebliche Gesundheitsrisiken, wie z. B. Störungen des Hormonsystems und potenzielle krebserregende Wirkungen. Studien des International Pollutants Elimination Network (IPEN) unterstreichen die hohe Toxizität selbst minimaler PXDD/Fs-Werte. Trotz strenger Vorschriften ergab eine Untersuchung aus dem Jahr 2020 erhebliche PBDD/Fs in vielen Spielzeugen.

2. Überprüfung der Chlorpyrifos-Risikobewertung

Nach der 19. Sitzung (POPRC.19) wird POPRC.20 das Risikomanagement von Chlorpyrifos aufgrund seines langkettigen Transports in der Umwelt überprüfen. Das Komitee erkennt erhebliche Gesundheits- und Umweltrisiken an und empfiehlt dringende Minderungsmaßnahmen.

  • Vollständiges Verbot: Fordern Sie ein vollständiges Verbot von Chlorpyrifos, einschließlich Produktion und Handel, ohne Ausnahmen (Anhang A).
  • Bedingte Grenzwerte: Beschränken Sie Chlorpyrifos unter bestimmten Bedingungen und Verwendungen (Anhänge A oder B).
  • Expositionskontrolle: Legen Sie Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz fest und fördern Sie die Verwendung von Schutzausrüstung.
  • Rückstandsgrenzwerte: Legen Sie nationale Rückstandsgrenzwerte für Chlorpyrifos in Wasser, Boden und Lebensmitteln fest.
  • Abfallbehandlung: Sorgen Sie für eine umweltverträgliche Entsorgung abgelaufener Bestände und die Sanierung kontaminierter Standorte.

3. Bewertung hochchlorierter Chlorparaffine

Der Ausschuss befürwortet die Zugabe von Chlorparaffinen mit C14-17 Ketten und mindestens 45 % Chlorierung zu POPs Anhang A, unter Berücksichtigung einiger Ausnahmen.

4. Management von POPs in Produkten und Abfällen

Gemäß der Entscheidung SC-11/12 wird der Ausschuss Strategien zum Umgang mit vorhandenen POPs in Produkten und Abfällen untersuchen und damit verbundene Produktions- und Handelsfragen prüfen.

5. Verbotsfortschritt für bromierte Diphenylether-Produkte

Der Ausschuss wird einen Bericht des Sekretariats über die Beseitigung bromierter Diphenylether prüfen und die erforderlichen Ausnahmeregelungen, die bis 2030 auslaufen, neu bewerten.

Überblick über das Stockholmer Übereinkommen

Das Stockholmer Übereinkommen, das 2001 von der internationalen Gemeinschaft zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt ins Leben gerufen wurde, trat am 11. November 2004 in China in Kraft. Es zielt auf die Kontrolle oder Beseitigung persistenter organischer Schadstoffe ab, die für ihre Langlebigkeit, Bioakkumulation und ihr Potenzial zur Fernausbreitung bekannt sind.

Regulierungsmaßnahmen für Chemikalien, die in den POP-Anhängen aufgeführt sind

Anhang A (Beseitigung): Umfasst Stoffe mit schwerwiegenden Risiken für die Umwelt und die Gesundheit, deren vollständiges Verbot oder deren schrittweise Einstellung der Produktion, Verwendung, Ein- und Ausfuhr angestrebt wird.

Anhang B (Einschränkung): Enthält Stoffe, die gefährlich sind, aufgrund fehlender Alternativen jedoch unter kontrollierten Bedingungen notwendig sind, wobei der Schwerpunkt auf der Verringerung ihrer Auswirkungen auf die Umwelt und Gesundheit liegt.

Anhang C (Unbeabsichtigte Produktion): Deckt Stoffe ab, die unbeabsichtigt in industriellen Prozessen entstehen, wie etwa chemische Nebenprodukte oder Verbrennungsnebenprodukte, wobei das Management auf eine strenge Emissionskontrolle und Umweltüberwachung ausgerichtet ist, um ihre Freisetzung zu verringern.

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Quelle aus CIRS 

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