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Chemische Sicherheit

Ukraine setzt Reach-Verordnung bis Januar 2025 in Kraft

Am 23. Juli 2024 verabschiedete die ukrainische Regierung die ukrainische technische Verordnung zur Chemikaliensicherheit nach dem Vorbild der EU-REACH-Verordnung. Diese erfordert die Registrierung von chemischen Stoffen, die jährlich über eine Tonne produziert oder importiert werden. Die Verordnung tritt am 23. Januar 2025, sechs Monate nach seiner Genehmigung.

Hammer

Anmeldeschluss

Die endgültige Verordnung, aktualisiert gegenüber dem Entwurf vom April 2024, verlängert die Frist für die Registrierung von Chemikalien. Im Folgenden sind die umgesetzten Änderungen aufgeführt.

Vor der ÄnderungNach der Modifikation
RegistrierungsvolumenFristRegistrierungsvolumenFrist
Über 1000 TonnenVor dem 1. Juni 2025Über 1000 Tonnen1. Oktober 2026
100-1000 TonnenVor dem 1. Juni 2026100-1000 Tonnen1. Juni 2028
1-100 TonnenVor dem 1. Juni 20271-100 Tonnen1. März 2030

Die für Unternehmen entscheidende Frist für die Vorregistrierung läuft am 23. Januar 2026 ab. Dieser Prozess vereinfacht die Registrierung von Chemikalien, die sich bereits auf dem ukrainischen Markt befinden, und stellt den fortlaufenden Marktbetrieb während der vollständigen Registrierung sicher.

Warme Erinnerung

Die Verlängerung der REACH-Registrierungsfrist für die Ukraine verringert den anfänglichen Compliance-Druck und erleichtert einen reibungslosen Übergang. Da die Verordnung am 23. Januar 2025 in Kraft tritt, sollten sich Unternehmen aktiv engagieren und über die Richtlinien auf dem Laufenden bleiben, um eine rechtzeitige Registrierung und eine strategische Marktpositionierung sicherzustellen.

Wenn Sie Hilfe benötigen oder Fragen haben, wenden Sie sich bitte an service@cirs-group.com.

Quelle aus CIRS

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