ECHA schlägt vor, sechs SVHCs zur Kandidatenliste hinzuzufügen
Am 30. August 2024 schlug die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) vor, sechs Chemikalien in die REACH-Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC) aufzunehmen. Dabei handelt es sich um:
- 6-[(C10-C13)-Alkyl-(verzweigt, ungesättigt)-2,5-dioxopyrrolidin-1-yl]hexansäure (CAS: 2156592-54-8);
- O,O,O-Triphenylthiophosphorsäure (CAS: 597-82-0);
- Octamethyltrisiloxan (CAS: 107-51-7);
- Perfluamin (CAS: 338-83-0);
- Reaktionsmasse aus Triphenylthiophosphat und tertiären Butylphenylderivaten (CAS: 192268-65-8); und
- Tris(4-nonylphenyl, verzweigt)phosphit.
Die ECHA führt bis zum 14. Oktober 2024 eine öffentliche Konsultation zu diesen Nominierungen durch. Interessenvertreter sind eingeladen, Feedback abzugeben, das in die endgültige Entscheidung über ihren SVHC-Status einfließt. Weitere Einzelheiten finden Sie in der folgenden Tabelle.
Name | CAS-Nummer | EG-Nummer | Grund für den Vorschlag | Common-Gebrauch |
6-[(C10-C13)-alkyl-(branched, unsaturated)-2,5-dioxopyrrolidin-1-yl]hexanoic acid | 701-118-1 | 2156592-54-8 | Fortpflanzungsgefährdend (Artikel 57c) | Synthesezwischenprodukt für Pharmazeutika und Pestizide. |
O,O,O-Triphenylthiophosphat | 209-909-9 | 597-82-0 | PBT (Artikel 57d) | Flammschutzmittel und Stabilisator für Kunststoffe und Gummi. |
Octamethyltrisiloxan | 203-497-4 | 107-51-7 | vPvB (Artikel 57e) | Wirkstoffträger in Arzneimitteln. |
Perfluamin | 206-420-2 | 338-83-0 | vPvB (Artikel 57e) | Additiv für Hochleistungsbeschichtungen und Schmiermittel. |
Reaktionsmasse aus: Triphenylthiophosphat und tertiären Butylphenylderivaten | 421-820-9 | 192268-65-8 | PBT (Artikel 57d) | Stabilisator in der Pestizidproduktion und Kunststoffherstellung. |
Tris(4-nonylphenyl, verzweigt) phosphit | - | - | Endokrinschädigende Eigenschaften (Artikel 57(f) – Umwelt) | Antioxidans in Kunststoffen und Gummi zur Verbesserung der Haltbarkeit. |
Bevorstehende Genehmigung von REACH-Registrierungstestvorschlägen für 22 Stoffe
Am 22. August 2024 veröffentlichte die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) Testvorschläge für 22 Stoffe und lud die Öffentlichkeit dazu ein, innerhalb festgelegter Fristen Kommentare abzugeben.
Dieser öffentliche Konsultationsprozess ist wesentlich für die Beurteilung, ob zusätzliche Tests für registrierte Chemikalien gemäß der REACH-Verordnung erforderlich sind. Bevor mit den gemäß den Anhängen IX und X erforderlichen Tests fortgefahren wird (für Registrierungsmengen von 100-1000 Tonnen/Jahr und über 1000 Tonnen/Jahr), müssen die Registranten einen Testvorschlag einreichen. Nach der öffentlichen Feedbackphase wird die ECHA die Testanforderungen auf der Grundlage von Stakeholder-Input und Stoffeigenschaften finalisieren. Dieses Feedback hilft dabei, Sicherheitsbewertungen zu verfeinern und Testprotokolle entsprechend anzupassen. Die Registranten sind dann verpflichtet, diese Tests durchzuführen und ihre Sicherheitsdaten zu aktualisieren, um die chemische Sicherheit zu gewährleisten und nachhaltige Industriepraktiken zu fördern.
Detaillierte Informationen zu den 22 Stoffen finden Sie unter http://echa.europa.eu/information-on-chemicals/testing-proposals/current
ECHA führt öffentliche Konsultation zu CLH-Vorschlägen für zwei chemische Stoffe durch
Am 19. August 2024 startete die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) 60-tägige öffentliche Konsultationen zur harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung zweier Chemikalien.
Ziel des CLH-Prozesses ist die Standardisierung von Gefahreninformationen in ganz Europa. Dazu werden Gefahrenbewertungen, vorgeschlagene Einstufungen, Rückmeldungen der Öffentlichkeit und abschließende Bewertungen durch den Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC) der ECHA herangezogen.
Name | EG-Nummer | CAS-Nummer | Gefahrenklassen zur Kommentierung freigegeben | Beginn der Beratung | Frist für Kommentare |
4-Hydroxy-4-methylpentan-2-on; Diacetonalkohol | 204-626-7 | 123-42-2 | Reproduktionstoxizität | 19/08/2024 | 18/10/2024 |
8-Methyldecan-2-yl-propionat; 8-Methyldecan-2-yl-propanoat | - | 81931-28-4 | Sprengstoffe Entflammbare Flüssigkeiten Selbstzersetzliche Stoffe Pyrophore Flüssigkeiten Selbsterhitzungsfähige Stoffe Stoffe, die bei Kontakt mit Wasser entzündbare Gase freisetzen Oxidierende Flüssigkeiten Korrodierend gegenüber Metallen Akute Toxizität – Einatmen Akute Toxizität – oral Akute Toxizität – dermal Atemwegssensibilisierung Hautkorrosion / -reizung Schwere Augenschädigung / Augenreizung Hautsensibilisierung Keimzell-Mutagenität Kanzerogenität Reproduktionstoxizität Spezifisches Zielorgan Toxizität – einmalige Exposition Spezifisches Zielorgan Toxizität – wiederholte Exposition Aspirationsgefahr Gewässergefährdend | 19/08/2024 | 18/10/2024 |
Quelle aus CIRS
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