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ECHA veröffentlicht neue Ausgabe der Anwendungsleitlinien zu den CLP-Kriterien

ECHA
Hammer ruht auf Sound-Block mit der Flagge der Europäischen Union im Hintergrund

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat am 13. November 2024 auf ihrer offiziellen Website die Leitlinien zur Anwendung der Kriterien für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP) veröffentlicht. Im Gegensatz zu den Einzeldokumentversionen, die von 2009 bis 2024 veröffentlicht wurden, sind die neuen Leitlinien in fünf separate Dokumente unterteilt, die einen Überblick, allgemeine Grundsätze für die Einstufung und Kennzeichnung, physikalische Gefahren, Gesundheitsgefahren, Umweltgefahren und andere Gefahren abdecken.

Teil 3.11 enthält Richtlinien für die neue Gefahrenklasse „Endokrine Disruptoren HH“, Teil 4.2 enthält Richtlinien für „Endokrine Disruptoren env“ und Teil 4.3 enthält Richtlinien für persistente, bioakkumulierbare und toxische (PBT)/sehr persistente und sehr bioakkumulierbare (vPvB) und persistente, mobile und toxische (PMT)/sehr persistente und sehr mobile (vPvM).

Der erste Teil beschäftigt sich mit den allgemeinen Grundsätzen der Einstufung und Kennzeichnung und weist im Vergleich zu den vorherigen Ausgaben keine wesentlichen inhaltlichen Änderungen auf. Erörtert werden in erster Linie die Verantwortlichkeiten der Einstufungsbeauftragten, die einzustufenden Stoffe und Gemische, erforderliche Informationen, Einstufungslisten, spezifische Konzentrationsgrenzen und Methoden zur Einstufung von Gemischen.

Der zweite Teil, der sich mit physikalischen Gefahren befasst, enthält wichtige Aktualisierungen aller Gefahrenkategorien aufgrund von Änderungen wie der 12. ATP und Aktualisierungen der Leitlinien. Er führt einen neuen Teil 2.17 zu desensibilisierten Sprengstoffen ein, die nur durch Verdünnung oder Desensibilisierung aus der Kategorie „Sprengstoffe“ umklassifiziert werden können und deren Klassifizierung sich gegenseitig mit der von Sprengstoffen ausschließt. Neben grundlegenden Informationen zur Klassifizierung und Kennzeichnung stellt die Leitlinie auch klar, dass desensibilisierte Sprengstoffe nicht zu den Transportgefahrenklassen gehören und unter bestimmten UN-Nummern entweder in Klasse 3 (Flüssigkeiten) oder Klasse 4.1 (Feststoffe) transportiert werden sollten.

Die Teile 3 bis 5 enthalten hauptsächlich Leitlinien zu den neuen Gefahrenklassifizierungen für endokrine Disruptoren und PBT/vPvB und PMT/vPvM, erläutern Aussagen in den CLP-Normen genauer und liefern einige Klassifizierungsbeispiele. ED HH bezieht sich auf Stoffe, die das menschliche endokrine System stören können, und bei der Klassifizierung sollten die Auswirkungen auf Schilddrüse, Fortpflanzung und Entwicklung berücksichtigt werden. Alle für die Bestimmung von ED ENV relevanten Informationen sollten berücksichtigt werden, einschließlich der entsprechenden Normen zur aquatischen Toxizität, Informationen zu anderen aquatischen oder nicht-aquatischen Arten und Informationen in Bezug auf endokrine Störungen der menschlichen Gesundheit. Selbst wenn ein Stoff die Endokrinologie der menschlichen Gesundheit stört, muss dies jedoch nicht unbedingt auch die Umwelt schädigen. Die Einstufungskriterien für PBT/vPvB und PMT/vPvM umfassen spezifische Normen für Persistenz, Bioakkumulation und Toxizität. Außerdem befindet sich Teil 3.10, der die Gefahren durch Inhalation behandelt, noch in Entwicklung.

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Quelle aus CIRS

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