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CIRS ist ein führendes Beratungsunternehmen für Produktsicherheit und Chemikalienmanagement, das wertvolle Dienstleistungen zur Einhaltung von Produktvorschriften anbietet.

Chemische Sicherheit

Ukraine setzt Reach-Verordnung bis Januar 2025 in Kraft

Am 23. Juli 2024 verabschiedete die ukrainische Regierung die ukrainische technische Verordnung zur Chemikaliensicherheit nach dem Vorbild der EU-REACH-Verordnung. Diese sieht die Registrierung von Chemikalien vor, die jährlich über eine Tonne produziert oder importiert werden. Die Verordnung tritt am 23. Januar 2025, sechs Monate nach ihrer Verabschiedung, in Kraft.

Umweltschutz

Kanada verlangt von Unternehmen die Übermittlung von Informationen zu 312 Pfas

Das kanadische Umweltministerium hat gemäß Abschnitt 71(1)(b) des kanadischen Umweltschutzgesetzes von 1999 eine neue Bekanntmachung herausgegeben. Diese Bekanntmachung verpflichtet die betroffenen Parteien, bis zum 312. Januar 2023 obligatorische Daten zu 29 PFAS-Typen vorzulegen, die im Jahr 2025 hergestellt, importiert oder in Produkten verwendet wurden, die bestimmte Schwellenwerte überschreiten.

ECHA REACH-Bußgelder

ECHA aktualisiert Gebührenstruktur für Verwaltungsstrafen gegen KMU

Am 23. Juli 2024 kündigte die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) Anpassungen der Verwaltungsstrafen im Rahmen der EU-REACH-Verordnung an, die ab dem 22. Juli 2024 in Kraft treten. Diese Aktualisierung zielt darauf ab, die Transparenz zu erhöhen, faire Gebührenstrukturen sicherzustellen und die Gebühren an die tatsächlichen Geschäftskosten anzupassen.

Aerosol-Spray

USA schlägt vor, die Verwendung von HFC-152A und HFC-134A in Aerosolsprays einzuschränken

Am 10. Juli 2024 hat die US-amerikanische Verbraucherschutzbehörde CPSC einen Verordnungsentwurf zum Verbot von Aerosoldosen vorgelegt, die über 18 Milligramm 1,1-Difluorethan (HFC-152a) oder 1,1,1,2-Tetrafluorethan (HFC-134a) enthalten. Vorbehaltlich der Genehmigung durch die CPSC-Kommission tritt diese Verordnung, deren Überprüfung am 31. Juli vorgesehen ist, nach öffentlicher Konsultation 30 Tage nach Veröffentlichung der endgültigen Verordnung in Kraft.

Modernes Labor am Arbeitsplatz für molekularbiologische Tests auf blauem Hintergrund

ECHA schlägt vor, zwei besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) zur Kandidatenliste hinzuzufügen

Am 20. Juni 2024 hat die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) Tris(4-nonylphenyl, verzweigt)phosphit und 6-[(C10-C13)-Alkyl-(verzweigt, ungesättigt)-2,5-dioxopyrrolidin-1-yl]hexansäure als potenzielle besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) eingestuft.

Die Befürworter stellen derzeit die erforderlichen Unterlagen fertig, die voraussichtlich bis zum 1. August 2024 eingereicht werden. Anschließend wird die ECHA eine öffentliche Konsultation einleiten und die Beteiligten um Feedback bitten, um die Entscheidung darüber zu unterstützen, ob diese Stoffe in die nächste SVHC-Kandidatenliste aufgenommen werden sollen.

Chemikalien

Über 130 vertrauliche Chemikalien zum nicht vertraulichen US-TSCA-Verzeichnis hinzugefügt

Am 29. Mai 2024 veröffentlichte die US-Umweltschutzbehörde (EPA) die neueste Version des Toxic Substances Control Act (TSCA)-Inventars, das 886,770 chemische Substanzen umfasst, von denen 42,377 aktive Chemikalien sind. Diese Aktualisierung des TSCA-Inventars umfasst die Hinzufügung von mehr als 130 Substanzen, die zuvor auf der vertraulichen Liste standen, sowie 29 bestehenden Substanzen.

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