ECHA schlägt vor, drei Benzotriazole gemäß REACH einzuschränken
Am 18. Januar 2024 veröffentlichte die ECHA einen Screening-Bericht, um zu bewerten, ob die Verwendung dieser vier Benzotriazole in Erzeugnissen, einschließlich UV-328, UV-327, UV-350 und UV-320, gemäß Artikel 69 Absatz 2 der REACH-Verordnung eingeschränkt werden sollte ). Auf der Grundlage der verfügbaren Beweise erwägt die ECHA, die Verwendung (oder das Vorhandensein) von drei der vier Stoffe, einschließlich UV-320, UV-350 und UV-327, in Erzeugnissen einzuschränken oder zu verbieten, und erstellt ein Anhang-XV-Dossier zur Beschränkung. In Bezug auf UV-328 ist die ECHA der Ansicht, dass derzeit keine Notwendigkeit besteht, ein Anhang-XV-Dossier zur Beschränkung zu erstellen, da der Stoff voraussichtlich in der EU-POP-Verordnung behandelt wird.
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