Bei Waren unter Zollverschluss handelt es sich um Sendungen, für die Zollzahlungen wie Steuern, Zölle oder Strafen ausstehen. Sie werden daher bis zur Zahlung der Zollgebühren in vom Zoll überwachten Lagereinrichtungen, sogenannten Zolllagern, aufbewahrt. In Ländern wie den Vereinigten Staaten, in denen ein Dritter das Zolllager verwaltet, muss der Importeur jedoch in der Regel vor der Einfuhr der Waren eine Zollgarantie vorlegen. Wird die Zahlung nicht über eine bestimmte Frist hinaus bearbeitet, führt dies zur Zerstörung oder anderweitigen Entsorgung aller unter Zollverschluss befindlichen Artikel in der Sendung durch den US-Zoll.
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