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Chlorpyrifos tritt in die Bewertungsphase des Risikomanagements im Rahmen der POP-Verordnung ein

Chlorpyrifos, CPS-Molekül

Am 13. März 2024 leitete das Persistent Organic Pollutants Review Committee (POPRC) der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eine Risikomanagementbewertung und öffentliche Konsultation für Chlorpyrifos ein, wissenschaftlich bekannt als O, O-Diethyl O-(3,5,6). -Trichlor-2-pyridyl)phosphorothioat. Der Ausschuss schlug vor, Chlorpyrifos in Anhang A/B der Verordnung über persistente organische Schadstoffe (POPs) aufzunehmen, wobei die öffentliche Konsultationsphase am 5. August 2024 enden sollte.

ECHA, Chlorpyrifos, POPs; Risikomanagementbewertung

Chlorpyrifos ist für seine Wirksamkeit als Breitband-Organophosphat-Insektizid bekannt und findet in der Landwirtschaft, Veterinärmedizin und Industrie breite Anwendung. Allerdings stellt seine Umweltpersistenz, gepaart mit seiner Tendenz zur Anreicherung in Wasser, Boden und Biota und seiner Fähigkeit zur Biomagnifikation über die Nahrungskette, ein erhebliches Risiko für die menschliche Gesundheit dar.

Bisher haben zusammen mit der Europäischen Union insgesamt 15 Länder ein vollständiges Verbot von Chlorpyrifos erlassen, und mehrere weitere Länder prüfen derzeit das Sicherheitsprofil von Chlorpyrifos. Zu den Hauptproduzenten von Chlorpyrifos gehören dem POPRC-Bericht zufolge China, Indien, Brasilien, die Vereinigten Staaten und die EU, wobei die jährliche Produktionsmenge auf rund 50,000 Tonnen geschätzt wird.

Managementmaßnahmen für Chemikalien, die in verschiedenen Anhängen der POP-Verordnung aufgeführt sind

Anhang A (Eliminierung): In Anhang A aufgeführte Stoffe sind in der Regel solche, die nachweislich schwerwiegende Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesundheit haben und deren Herstellung, Verwendung, Import und Export vollständig verboten oder schrittweise eingestellt werden sollen.

Anhang B (Beschränkung): Die in Anhang B aufgeführten Stoffe gelten bekanntermaßen als gefährlich, müssen jedoch aufgrund fehlender Alternativen oder aus anderen Gründen möglicherweise dennoch unter kontrollierten Bedingungen verwendet werden und unterliegen daher strengen Beschränkungen und Aufsicht, um ihre Auswirkungen zu mildern oder zu beseitigen zum Thema Umwelt und Gesundheit.

Der Schwerpunkt von Anhang A liegt auf dem Verbot der Verwendung und Herstellung bestimmter Stoffe, während in Anhang B die Festlegung strengerer Grenzwerte für die Verwendung und Herstellung dieser Materialien hervorgehoben wird.

Sobald ein Stoff offiziell in die Beschränkungsliste der POP-Verordnung aufgenommen wird und die entsprechenden Vorschriften umgesetzt werden, wird dies erhebliche Auswirkungen auf Unternehmen in Bezug auf Produktion, Verwendung und Produktexporte haben. Unternehmen sollten frühzeitig proaktive Maßnahmen ergreifen, um Compliance-Risiken zu mindern.

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Quelle aus CIRS

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