Am 23. Juli 2024 kündigte die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) Anpassungen der Verwaltungsstrafen im Rahmen der EU-REACH-Verordnung an, die ab dem 22. Juli 2024 in Kraft treten. Diese Aktualisierung zielt darauf ab, die Transparenz zu erhöhen, faire Gebührenstrukturen sicherzustellen und die Gebühren an die tatsächlichen Geschäftskosten anzupassen.
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Gebührenanpassung Hintergrund
Die ECHA erhebt im Rahmen der REACH-Verordnung Gebühren für bestimmte Dienstleistungen. Sie bietet berechtigten Kleinunternehmen reduzierte Gebühren an, um ihre finanzielle Belastung zu verringern. Unternehmen, die ihre Berechtigung nicht nachweisen können, müssen mit zusätzlichen Geldbußen rechnen.
Gebührendefinitionen
Servicegebühr: Für Dienstleistungen, die unter die REACH-Verordnung fallen.
Verwaltungsstrafe: Wird Unternehmen auferlegt, die keine Berechtigung zur Ermäßigung nachweisen können.
Entscheidungsdetails
Ursprüngliche Strafstandards: KMU, die bei der Registrierung ihre Größe genau angeben, erhalten Gebührenermäßigungen. Kann ein Antragsteller jedoch seine Ermäßigungsberechtigung nicht nachweisen, erhebt die ECHA eine Gebühr in Höhe des aufgrund falscher Angaben vermiedenen Betrags.
Aktualisierte Strafstandards: Unternehmen, die ihre Anspruchsberechtigung für Ermäßigungen nicht nachweisen, müssen mit zusätzlichen Strafen rechnen. Bei gemeinsamen Anträgen wird nur die höchste Gebühr erhoben, die vom Hauptantragsteller zu zahlen ist. Korrigiert ein Unternehmen eine falsch angegebene Größe und weist dies umgehend nach, halbiert sich die Strafe.
Darüber hinaus wurde das Konzept der „finanziellen Vorteile“ um die Prüfung vor der Rechnungsstellung erweitert, wodurch seine Reichweite vergrößert wurde.
Die Verwaltungsstrafen bleiben gegenüber den Vorjahren unverändert. Einzelheiten finden Sie weiter unten.
Unternehmensgröße | Art des Verstoßes | Verwaltungsgebühr |
Groß (kein KMU) | Wenn ein großes (kein KMU) Unternehmen fälschlicherweise behauptet, ein KMU zu sein | 19 € oder das 900-fache des finanziellen Gewinns*, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist |
Verwendung | Wenn ein mittelständisches Unternehmen fälschlicherweise behauptet, ein Klein- oder Kleinstunternehmen zu sein | 13 € oder das 900-fache des finanziellen Gewinns*, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist |
Klein | Wenn ein kleines Unternehmen fälschlicherweise behauptet, ein Kleinstunternehmen zu sein | 7 € oder das 960-fache des finanziellen Gewinns*, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist |
Hinweis: Als finanzieller Vorteil gilt die Differenz zwischen der aufgrund falscher oder unvollständiger Angaben geminderten Gebühr und der vollen geschuldeten Gebühr.
Servicegebührenrichtlinie
Die ECHA vereinbart mit den Antragstellern vor Beginn der Erbringung bestimmter Dienstleistungen eine maximale Servicegebühr. Der aktuelle Tagessatz beträgt 600 €.
Unternehmen, die sich als KMU qualifizieren möchten, müssen bestimmte Dokumente einreichen: die Eigentumsstruktur, wie sie im Antragsjahr erfasst wurde, Finanzprüfungen der beiden vorangegangenen Jahre und die offizielle Mitarbeiterzahl. Diese Dokumente müssen von Übersetzern, die von einer anerkannten europäischen Stelle beeidigt wurden, ins Englische übersetzt werden, bevor sie eingereicht werden können. Darüber hinaus müssen Unternehmen, die als Partnerschaftsunternehmen (Unternehmen, bei denen 25-50 % der Anteile von anderen Unternehmen gehalten werden oder Anteile an anderen Unternehmen halten) oder Gemeinschaftsunternehmen (Unternehmen, bei denen über 50 % der Anteile von anderen Unternehmen gehalten werden oder Anteile an anderen Unternehmen halten) eingestuft werden, auch die Gesamtzahl der Mitarbeiter und Bilanzen aller verbundenen Unternehmen zusammenfassen. Antragstellern wird geraten, diese Anforderungen sorgfältig zu prüfen, da bei Nichteinhaltung die Differenz der Verwaltungsgebühren nachgezahlt werden muss und erhebliche zusätzliche Strafen drohen.
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Quelle aus CIRS
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