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EU fügt Dechloran Plus, UV-328 und Methoxychlor in Anhang A des Stockholmer Übereinkommens hinzu

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Am 24. Mai 2023 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, L136, die offizielle Position der EU zu den vorgeschlagenen Änderungen des Anhangs A des Stockholmer Übereinkommens über persistente organische Schadstoffe (POPs) veröffentlicht, die auf der elften Tagung der Vertragsstaatenkonferenz angenommen wurden . Die Resolution lautet wie folgt:

 (a) die Aufnahme von Dechloran Plus in Anhang A zu unterstützen, mit spezifischen Ausnahmen, die vom Persistent Organic Pollutants Review Committee (POPRC) empfohlen werden;

 (b) die Aufnahme von Methoxychlor in Anhang A ohne besondere Ausnahmen zu unterstützen; Und

 (c) die Aufnahme von UV-328 in Anhang A zu unterstützen, mit den vom POPRC empfohlenen spezifischen Ausnahmen.

Vom 1. bis 12. Mai 2023 fand in Genf, Schweiz, die elfte Tagung der Vertragsstaatenkonferenz des Stockholmer Übereinkommens über persistente organische Schadstoffe statt. Bei diesem Treffen wurden Dechloran plus, Methoxychlor und UV-328 in Anhang A des Übereinkommens aufgeführt. Die vom POPRC empfohlenen spezifischen Ausnahmen für Methoxychlor und UV-328 bleiben bestehen. Bisher sind insgesamt 34 chemische Stoffe durch das Übereinkommen geregelt.

Einführung dieser drei Stoffe:

Dechloran plus kann als polychloriertes Flammschutzmittel als Modifikator für thermoplastische Kunststoffe wie Nylon 66, Nylon 6, PBT, HIPS, ABS und PP verwendet werden. Derzeit ist Dechloran Plus als neuer Schadstoff unter zentraler Kontrolle in China gelistet. Gemäß der am 2023. März 1 offiziell umgesetzten Liste neuer Schadstoffe unter zentraler Kontrolle (Version 2023) sind die Herstellung, Verarbeitung, Verwendung und der Import/Export von Dechloran Plus ab dem 1. Januar 2024 verboten. Anforderungen an die Entsorgung von Es werden auch entsprechende Abfallentsorgungen erhoben.

Methoxychlor ist als chlororganisches Pestizid in China verboten.

Als UV-Absorber kann UV-328 verwendet werden, um die Verfärbung und Zersetzung von Materialien zu verhindern. Es wird hauptsächlich in Farben und Beschichtungen, Dichtungsmitteln und Harzen für Innen- und Außenkomponenten sowie Flüssigkristallplatten verwendet. Darüber hinaus kann es als Zusatzstoff in Kunststoffen, Tinten und Klebstoffen für Lebensmittelverpackungen verwendet werden. Aufgrund ihrer Unersetzbarkeit kann eine Übergangsfrist für Sondernutzer vorgesehen werden.

Quelle aus www.cirs-group.com

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