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EU gibt neueste Updates zum PFAS-Beschränkungsvorschlag bekannt

Europäische Flaggen.

Am 15. April 2024 aktualisierte Deutschland als eines der fünf Initiativländer des Vorschlags der Europäischen Union zur Beschränkung perfluorierter Alkyl- und polyfluorierter Alkylsubstanzen (PFAS) (zu den anderen vier Ländern gehören die Niederlande, Dänemark, Schweden und Norwegen) seinen Bewertungsbericht auf der Grundlage der zahlreichen Kommentare, die während der sechsmonatigen öffentlichen Konsultationsphase vom 22. März 2023 bis zum 25. September 2023 gesammelt wurden. Die Bewertungsarbeiten wurden von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) durchgeführt. Die wichtigsten Aktualisierungen sind wie folgt:

a. Identifikation der im Vorbericht nicht bewerteten PFAS-Anwendungen und ggf. Einbeziehung dieser Anwendungen in bestehende Sektorbewertungen bzw. Erstellung neuer Sektorbewertungen.

b. Berücksichtigung von Änderungen anderer relevanter EU-Verordnungen seit Einreichung des Vorschlags, wie etwa der überarbeiteten EU-Verordnung über fluorierte Treibhausgase (F-Gase) und der möglichen Auswirkungen dieser Änderungen auf Anhang XIV der REACH-Verordnung.

c. Neubewertung der Informationen über PFAS-Alternativen auf der Grundlage des Feedbacks der Öffentlichkeit und ggf. Anpassung der vorgeschlagenen Ausnahmen und Übergangsfristen.

d. Beurteilung der Eignung möglicher Beschränkungsmaßnahmen außer Verboten, insbesondere unter Berücksichtigung neuer Vorschläge während der öffentlichen Konsultationsphase.

e. Aktualisierung des Berichts über die sozioökonomische Folgenabschätzung, in der die Zielvorgaben zwischen verschiedenen Beschränkungsmaßnahmen klargestellt werden, um den Entscheidungsprozess der an der Ausarbeitung beteiligten Parteien wirksamer zu unterstützen.

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Nach der umfassenden öffentlichen Konsultationsphase werden die fünf europäischen Länder – Deutschland, die Niederlande, Dänemark, Schweden und Norwegen – die gesammelten Informationen zu den Gefahren und Risiken von PFAS während ihres gesamten Lebenszyklus weiter verarbeiten. Diese Daten werden verwendet, um den Vorschlag zur Regulierung dieser Stoffe zu aktualisieren.

Die weitere Bewertung des Vorschlags wird von den Wissenschaftlichen Ausschüssen für Risikobewertung (RAC) und Sozioökonomische Analyse (SEAC) der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) geleitet. Die Behörden haben sich verpflichtet, die Qualität der Bewertung sicherzustellen und gleichzeitig den Prozess der Aktualisierung der PFAS-Verordnung zu beschleunigen.

Sobald die erforderlichen wissenschaftlichen Überprüfungen abgeschlossen sind, plant die ECHA, ihre endgültige Stellungnahme der Europäischen Kommission vorzulegen. Nach der Genehmigung durch die Kommission wird die endgültige Stellungnahme veröffentlicht. Dieser Schritt ist von entscheidender Bedeutung, da er den endgültigen Entscheidungsprozess beeinflusst und möglicherweise zur Annahme neuer Vorschriften oder Änderungen bestehender Vorschriften in Bezug auf PFAS führt. Diese Bemühungen spiegeln ein anhaltendes Engagement zur Verbesserung der öffentlichen Gesundheit und Umweltsicherheit in der gesamten EU wider und befassen sich mit den komplexen Herausforderungen, die PFAS-Verbindungen mit sich bringen.

Wenn Sie Hilfe benötigen oder Fragen haben, wenden Sie sich bitte an service@cirs-group.com.

Quelle aus CIRS

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