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EU-Ökodesign-Rahmen zielt darauf ab, umweltfreundliche Produkte zur „neuen Norm“ zu machen

Der EU-Ökodesign-Rahmen zielt darauf ab, ein umweltfreundliches Produkt herzustellen

Das Europäische Parlament und der Rat haben eine vorläufige Einigung über die Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte erzielt, die verspricht, Produktstandards neu zu definieren und nachhaltige Produkte zur „neuen Norm“ in der EU zu machen.

nachhaltige Produkte
Die Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte zielt darauf ab, schädliche Trends umzukehren, nachhaltige Produkte zur Norm auf dem EU-Markt zu machen und die Umwelt- und Klimaauswirkungen insgesamt zu verringern. Bildnachweis: Shutterstock

Die Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte baut auf dem Erfolg der Ökodesign-Richtlinie auf, die seit fast zwei Jahrzehnten eine Schlüsselrolle bei der Verbesserung der Energieeffizienz aller EU-Produkte spielt.

Die Gesetzgebung ermächtigt die Behörden, schrittweise Leistungs- und Informationsanforderungen für wichtige Produkte festzulegen, die auf den EU-Markt gelangen.

Im Gegensatz zu ihrer Vorgängerin legt die neue Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte ihren Schwerpunkt über die Energieeffizienz hinaus und betont die Zirkularität. Zu den wichtigsten Aspekten gehören:

  • Produkthaltbarkeit, Wiederverwendbarkeit, Aufrüstbarkeit und Reparaturfähigkeit.
  • Vorhandensein chemischer Substanzen, die die Wiederverwendung und das Recycling behindern.
  • Energie- und Ressourceneffizienz.
  • Recycelter Inhalt.
  • COXNUMX- und Umwelt-Fußabdrücke.
  • Verfügbarkeit von Produktinformationen, einschließlich der Einführung eines digitalen Produktpasses.

Ein Verbot der Vernichtung nicht verkaufter Textilien und Schuhe

Ein Aspekt des Ökodesign-Rahmens befasst sich mit der umweltschädlichen Praxis der Zerstörung nicht verkaufter Konsumgüter. Unternehmen werden verpflichtet, diese verschwenderische Praxis zu verhindern, und es wurde ein direktes Verbot der Vernichtung nicht verkaufter Textilien und Schuhe eingeführt, mit Bestimmungen für kleine Unternehmen und Übergangsfristen für mittlere Unternehmen. In anderen Sektoren könnte es in Zukunft zu ähnlichen Verboten kommen.

Darüber hinaus müssen große Unternehmen jährlich die Anzahl der entsorgten unverkauften Konsumgüter offenlegen und Gründe für deren Entsorgung angeben, um Unternehmen davon abzuhalten, sich auf diese schädliche Praxis einzulassen.

„Es ist an der Zeit, das Modell des „Nehmens, Herstellens, Entsorgens“ zu beenden, das so schädlich für unseren Planeten, unsere Gesundheit und unsere Wirtschaft ist“, sagte Berichterstatterin Alessandra Moretti. „Neue Produkte werden so gestaltet, dass sie allen zugute kommen, unseren Planeten respektieren und die Umwelt schützen.

„Nachhaltige Produkte werden zur Norm werden und es den Verbrauchern ermöglichen, beim Einkaufen Energie zu sparen, Reparaturen durchzuführen und kluge Umweltentscheidungen zu treffen. Das Verbot der Vernichtung unverkaufter Textilien und Schuhe wird auch zu einer Veränderung in der Art und Weise beitragen, wie Fast-Fashion-Hersteller ihre Waren produzieren.“

Verbraucher mit Informationen versorgen

Das Ökodesign-Rahmenwerk legt großen Wert darauf, Verbraucher mit Informationen zu versorgen. Ein „Digital Product Passport“ dient als leicht zugängliches Etikett auf Produkten und bietet sofortigen Zugriff auf Nachhaltigkeitsdetails. Diese Initiative soll nicht nur den Verbrauchern zugute kommen, sondern auch Zoll- und Marktüberwachungsbehörden bei der Durchsetzung gesetzlicher Anforderungen unterstützen.

Die Verordnung sieht auch die Möglichkeit zusätzlicher Produktinformationen durch Etiketten vor, ähnlich dem EU-Energielabel. Auf Etiketten könnte beispielsweise eine Reparierbarkeitsbewertung angezeigt werden.

Nächste Schritte und Hintergrund

Um Vorhersehbarkeit und Transparenz zu gewährleisten, wird das Parlament eine umfassende Produktliste führen und regelmäßig aktualisieren, die auf Analysen und Kriterien im Zusammenhang mit Klima-, Umwelt- und Energieeffizienzzielen basiert.

Hochwirksame Produkte wie Textilien, Möbel, Eisen und Stahl, Aluminium, Reifen, Farben, Schmierstoffe, Chemikalien sowie energiebezogene und elektronische Produkte werden vorrangig berücksichtigt.

Dieser Meilenstein geht auf den Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft der Europäischen Kommission im Rahmen des europäischen Grünen Deals zurück und erkennt die zwingende Notwendigkeit an, die Umweltauswirkungen von Produkten während ihres gesamten Lebenszyklus anzugehen.

Seit dem Verhandlungsmandat des Parlaments für den EU-Ökodesign-Rahmen am 12. Juli, zu dem der Europäische Bekleidungs- und Textilverband (Euratex) argumentierte, dass er Europa aus dem Modemarkt verdrängen könnte, häufen sich Empfehlungen.

Im selben Monat äußerten die Handelsverbände auch ihre Enttäuschung über die mangelnde Klarheit des Rahmenwerks und die verpassten wichtigen Chancen im ursprünglichen Vorschlag des Parlaments.

Die Vereinbarung wartet auf die formelle Annahme durch das Europäische Parlament und den Rat. Nach ihrer Verabschiedung tritt die Verordnung am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. Anschließend wird der erste Arbeitsplan im Rahmen der neuen Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte verabschiedet, um die Zielprodukte zu identifizieren.

Quelle aus Nur Stil

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