Am 13. Mai 2024 verlängerte die Europäische Kommission, geleitet durch die EU-Verordnung Nr. 528/2012 und die Richtlinie Nr. 98/8/EG, das Verfallsdatum des Wirkstoffs Cis-Tricos-9-en (CAS-Nr.: 27519-02-4) zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 19 bis zum 31. März 2027. Diese Verlängerung tritt 20 Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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Hintergrund und nachfolgende Entwicklungen
Am 6. April 2023 wurde ein Antrag auf Verlängerung des Verfallsdatums für Cis-Tricos-9-en eingereicht. Die österreichische Regulierungsbehörde stimmte am 9. August 2023 einer gründlichen Evaluierung zu und informierte die Europäische Kommission darüber. Diese Evaluierung soll innerhalb von 365 Tagen abgeschlossen sein, wobei mögliche Aussetzungen von insgesamt höchstens 180 Tagen möglich sind, falls zusätzliche Daten benötigt werden.
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) wird ihre Stellungnahme zur Erneuerung der Zulassung innerhalb von 270 Tagen nach Erhalt der Bewertungsempfehlungen abgeben. Angesichts möglicher Verzögerungen außerhalb der Kontrolle des Antragstellers hat die Europäische Kommission das Ablaufdatum von Cis-9-Tricosen bis zum 31. März 2027 verlängert, um einen reibungslosen Überprüfungsprozess und eine anhaltende Marktverfügbarkeit zu gewährleisten.
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Quelle aus CIRS
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