Am 20. November 2024 veröffentlichte die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) gemeinsam mit Behörden aus Dänemark, Deutschland, den Niederlanden, Norwegen und Schweden einen ausführlichen Bericht über die neuesten Entwicklungen bei der Beschränkung von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) in Europa. Der Bericht basiert auf über 5,600 wissenschaftlichen und technischen Rückmeldungen, die während der öffentlichen Konsultationsphase im Jahr 2023 gesammelt wurden, und zielt darauf ab, die Managementstrategie für PFAS zu aktualisieren und zu verfeinern.
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Der Bericht hob hervor, dass dieses Feedback der ECHA geholfen hat, das Hintergrundmaterial zu PFAS kontinuierlich zu erweitern, und dass mehrere Verwendungszwecke identifiziert wurden, die im ursprünglichen Entwurf der Beschränkungen nicht ausdrücklich erwähnt wurden:
- Dichtungsanwendungen: eine breite Palette von Fluorpolymeranwendungen in Verbraucher-, professionellen und industriellen Anwendungen, einschließlich Dichtungen, Rohrauskleidungen, Dichtungsscheiben, Ventilteilen usw.
- Technische Textilien: Verwendung von PFAS beispielsweise in Hochleistungsmembranen, medizinischen Anwendungen, die nicht in medizinischen Geräten enthalten sind, und technischen Textilien für den Außenbereich (wie Planen).
- Druckanwendungen: Dauerhafte Teile und Verbrauchsmaterialien für Druckanwendungen.
- Andere medizinische Anwendungen (z. B. Verpackungen und Trägerstoffe für Arzneimittel)
Fluorpolymere, eine Kategorie von PFAS, die bei den Interessengruppen große Aufmerksamkeit erregt hat, wurden weiter diskutiert. Der Konsultationsprozess lieferte Einblicke in die Verfügbarkeit von Alternativen für diese Polymere, technische und organisatorische Maßnahmen zur Reduzierung ihrer Umweltemissionen und die potenziellen sozioökonomischen Auswirkungen eines Verbots ihrer Produktion, Vermarktung und Verwendung. Während des Meinungsbildungsprozesses schenkten alle Teilnehmer diesen Verbindungen besondere Aufmerksamkeit.
Weitere Einschränkungsmöglichkeiten
Das ursprüngliche Beschränkungsdossier war in erster Linie ein schrittweises Verbot (als Alternativen noch nicht verfügbar waren), um einen geordneten Übergang zu Alternativen zu ermöglichen, sobald diese verfügbar werden. Während der öffentlichen Konsultation führten zusätzliche Informationen von Interessenvertretern dazu, dass neben einem vollständigen Verbot auch andere Beschränkungsoptionen machbar sind, um die Regulierungsziele zu erreichen – eine deutliche Reduzierung der PFAS-Emissionen während ihres gesamten Lebenszyklus. Insbesondere für jene Verwendungen und Branchen, bei denen ein vollständiges Verbot zu unverhältnismäßigen sozioökonomischen Auswirkungen führen könnte (z. B. wenn alternative Technologien nicht vorhersehbar sind), könnten neue Beschränkungsoptionen die Praktikabilität der Beschränkungsvorschläge in bestimmten Anwendungen verbessern.
Mögliche Beschränkungsoptionen werden mit den beiden vorgeschlagenen Optionen (vollständiges Verbot/stufenweises Verbot je nach Verfügbarkeit von Alternativen) verglichen, und für einige Verwendungszwecke können alternative Ansätze anstelle eines Verbots vorgeschlagen werden. Diese Alternativen könnten Bedingungen umfassen, die anstelle eines direkten Verbots die weitere Produktion, Vermarktung oder Verwendung von PFAS erlauben, oder Bedingungen, die erfüllt sein müssen, bevor Alternativen für die Produktion, Vermarktung oder Verwendung von PFAS verfügbar sind.
Diese Bewertung ist derzeit im Gange und betrifft die Verwendung von PFAS in bestimmten industriellen Anwendungen wie Batterien, Brennstoffzellen und Elektrolyseure. Die gleichen Bewertungen werden auch für andere Branchen durchgeführt, wie zum Beispiel Medizinprodukte und Halbleiter, sofern diese Informationen während der öffentlichen Konsultation vorgelegt wurden. Darüber hinaus können die während der öffentlichen Konsultation vorgelegten Informationen eine Grundlage für die Erstellung von Fluorpolymere und alternative Beschränkungsmöglichkeiten während ihres gesamten Lebenszyklus. Natürlich bleibt der Zweck des Beschränkungsvorschlags, die Umweltemissionen zu minimieren, weiterhin bestehen.
Nächste Schritte
Die Arbeiten zur Erarbeitung der Stellungnahme werden im Laufe des Jahres 2025 weiter voranschreiten und zu einer Stellungnahme des RAC und einem Stellungnahmeentwurf des SEAC führen. Anschließend wird eine Konsultation zum Stellungnahmeentwurf des SEAC stattfinden. Dies bietet allen interessierten Dritten die Möglichkeit, relevante Informationen zu sozioökonomischen Aspekten bereitzustellen, die in der endgültigen Stellungnahme des SEAC berücksichtigt werden sollen.
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Quelle aus CIRS
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