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Die Prüfung der Netzregulierungsbehörde Bundesnetzagentur stellt „zahlreiche Mängel“ bei Balkon-Solar-PV-Wechselrichtern fest

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  • Die Bundesnetzagentur hat Tests für Solar-PV-Balkonanlagen durchgeführt und mehrere fehlerhafte Wechselrichter im Einsatz festgestellt
  • Solche Produkte hatten kein CE-Zeichen, keine deutsche Bedienungsanleitung oder keine deutsche Händleradresse
  • Sie führt derzeit Verfahren gegen Hersteller und Zulieferer, die sich nicht an die Vorschriften halten

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) möchte Solarstromverbraucher davor warnen, nicht zugelassene Wechselrichter für ihre Balkon-Solaranlagen zu verwenden, da sie im letzten Jahr bei mehreren getesteten Produkten dieser Art „zahlreiche Mängel“ festgestellt hat.

„Diese Systeme erfordern einen Wechselrichter, der den erzeugten Gleichstrom in Wechselstrom umwandelt, der im Haushalt genutzt werden kann. Leider finden wir zahlreiche Produkte, die illegal oder potenziell gefährlich sind“, sagte der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller.

Wechselrichter ohne CE-Kennzeichnung, deutsche Bedienungsanleitung oder keine deutsche Händleradresse, wie die Behörde bei der Prüfung festgestellt hat, dürfen im Land nicht verkauft und verwendet werden. Diese Anforderungen stellen sicher, dass der Verbraucher die Produkte bedenkenlos nutzen kann.

Die Behörde führt nach eigenen Angaben messtechnische Untersuchungen und regelmäßige Kontrollen an Elektrogeräten und Funkprodukten durch, sowohl für den Online- als auch für den stationären Handel. Gleichzeitig können anonyme Testkäufe durchgeführt werden. Darüber hinaus arbeitet die Bundesnetzagentur mit dem Zoll zusammen, um die Einfuhr nicht konformer Produkte in das Land zu verhindern.

Sie geht derzeit gegen Hersteller von Solarwechselrichtern vor, die zwar die formalen Anforderungen erfüllen, aber an messtechnischen Tests im Labor scheitern. Teilweise überschreiten diese teilweise „gesetzliche Grenzwerte für die elektromagnetische Verträglichkeit im Betrieb“.

Verstöße von Herstellern gegen die Vorschriften können mit europaweiten Verkaufsverboten und Bußgeldern von bis zu 100,000 Euro geahndet werden. Für Importeure und Händler beträgt die Strafe bis zu 10,000 €.

Balkon-PV oder Plug-in-Solarstrom, der den direkten Anschluss einer bis zu 600 W starken Solaranlage an das Hausnetz ermöglicht, indem man die Solaranlage einfach über einen Mikro-Wechselrichter an eine Steckdose anschließt, und die im Land sehr beliebt ist, ist eines der Zielfelder der Bundesregierung, die Solarenergienutzung im Land im Rahmen ihrer Photovoltaik-Strategie auszubauen und zu dezentralisieren.

Quelle aus Taiyang-Nachrichten

Die oben dargelegten Informationen werden von Taiyang News unabhängig von Chovm.com bereitgestellt. Chovm.com gibt keine Zusicherungen und Gewährleistungen hinsichtlich der Qualität und Zuverlässigkeit des Verkäufers und der Produkte.

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