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Haben Sie beim Export von Gemischen in die EU einen UFI-Code in Ihr Sicherheitsdatenblatt aufgenommen?

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Aktualisiert im Januar 16, 2024

Ab 2023 sind die Änderungen des Anhangs II der REACH-Verordnung zu Sicherheitsdatenblättern (SDB) verbindlich. Dies bedeutet, dass verbundene Unternehmen beim Export von Gemischen in die EU in Abschnitt 1.1 ihres Sicherheitsdatenblatts einen UFI-Code (Unique Formula Identifier) ​​anbringen müssen. Gemische, die bestimmte Bedingungen erfüllen, müssen außerdem die Giftinformationszentrale (PCN) ausfüllen.

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Nachrichten Update

Das Konformitätsdatum für Gemische, die nur für den industriellen Gebrauch bestimmt sind, ist der 1. Januar 2024. Das bedeutet, dass ab dem 1. Januar 2024 alle neu eingereichten Meldungen an Giftnotrufzentralen den harmonisierten Informationsanforderungen gemäß Anhang VIII der CLP-Verordnung entsprechen müssen.

Wenn ein Gemisch, das nur für den industriellen Gebrauch bestimmt ist, auf dem Markt ist und bereits vor dem Konformitätsdatum 2024 über nationale Meldesysteme gemeldet wurde, kann es von der Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2025 profitieren. Sollten sich jedoch während dieser Zeit Änderungen am Produkt ergeben, wie z B. Änderungen der Gemischzusammensetzung, der toxikologischen Eigenschaft oder des UFI, muss die Meldung in einem harmonisierten Format über das ECHA-Einreichungsportal erneut eingereicht werden.

(Quelle: ECHA-Giftzentrum)

Was ist ein UFI?

Ein Unique Formula Identifier (UFI) ist ein eindeutiger 16-stelliger alphanumerischer Code (z. B. YV9K-3J9A-G209-xxxx). Es verknüpft die übermittelten Informationen zu einem Gemisch eindeutig mit einem bestimmten Produkt. Der UFI ist ein Element der Meldung gefährlicher Gemische, die in harmonisierter Form (PCN) durchzuführen ist. Die Anwendung des Codes ermöglicht es Giftnotrufzentralen, in Notfällen Informationen über das gefährliche Gemisch bereitzustellen.

Wie verwendet man ein UFI?

Um reibungslose Geschäftsabläufe zu gewährleisten, müssen Nicht-EU-Unternehmen ihre Formel den Importeuren mitteilen und die Verpflichtungen gemäß CLP erfüllen, was zu einem Problem mit der Leckage von Formeln führen kann. Wenn Unternehmen ihre vertraulichen Formeln schützen möchten, können sie Unternehmen in der EU damit beauftragen, eine freiwillige Meldung vorzunehmen und einen gültigen UFI für Gemische zu erhalten. Unter diesen Umständen ist es notwendig, den gemeldeten UFI den Importeuren auf Sicherheitsdatenblättern (SDB) oder auf andere Weise zu übermitteln, ohne Einzelheiten zu Formeln für die Vertraulichkeit anzugeben.

Was ist eine Giftinformationszentrale (PCN)??

Gemäß Anhang VIII der CLP-Verordnung müssen Produkte die folgenden drei Bedingungen erfüllen und gleichzeitig die PCN erfüllen:

1. Produkte sind Gemische wie Ethanollösung; wenn Mischungen mit Artikeln (die als Behälter oder Träger verwendet werden), einschließlich Tinte in Druckerpatronen, Klebstoffen und Lösungen, auf einem feuchten Lappen kombiniert werden;

2. Ihre GHS-Klassifizierungen decken physische oder gesundheitliche Gefahren ab; Und

3. Produkte, die auf den EU-Markt gebracht werden.

Es ist zu beachten, dass Biozidprodukte gemäß der Biozidproduktverordnung (BPR) und Pflanzenschutzmittel (PPP) eine PCN aufweisen müssen. Die Absicht der EU bei der Informationserhebung besteht darin, schnell auf durch Gemische verursachte Notfälle zu reagieren und die Gesundheit von Mensch und Umwelt zu schützen. Erst wenn die PCN abgeschlossen ist, können relevante Produkte auf dem EU-Markt platziert werden.

Die Übergangsfristen von PCN

Gemäß CLP müssen Gemische innerhalb der Übergangsfrist eine einheitliche EU-Meldung vornehmen. Im Folgenden sind die Konformitätsdaten von Produkten für verschiedene Verwendungszwecke aufgeführt:

  • Mischungen für besondere Anlässe Verwendungszwecke und Verbraucher: eingegeben in Kraft getreten am 1. Januar 2021
  • Mischungen für industrielle Zwecke: dazugekommen in Kraft getreten am 1. Januar 2024.

CIRS erinnert eindringlich daran, dass Unternehmen, die gefährliche Chemikalien herstellen oder handhaben, die UFI-Änderungen beachten sollten. Unternehmen müssen beurteilen, ob ihre Produkte den Vorschriften entsprechen, und ihren Unique Formula Identifier (UFI) auf den Etiketten überprüfen. Darüber hinaus wird Unternehmen, die noch von der Übergangsfrist profitieren, empfohlen, ihre gemeldeten Informationen zu aktualisieren, um sicherzustellen, dass sie Anhang VIII der CLP-Verordnung einhalten. Wenn sich die Zusammensetzung oder der Verwendungszweck eines Produkts ändert, sollten sie die relevanten Informationen zur Produktkonformität unverzüglich aktualisieren.

Wenn Sie Hilfe benötigen oder Fragen haben, wenden Sie sich bitte an service@cirs-group.com.

Quelle aus CIRS

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