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Mexiko verhängt Einfuhrbeschränkungen für 68 Chemikalien

Flacher Boden des Erlenmeyerkolbens

Am 23. Oktober 2023 hat das mexikanische Energieministerium (SENER, auch Secretaría de Energía) in seinem Bundesamtsblatt einen Erlass zur Bekämpfung der illegalen Einfuhr von Kraftstoffen erlassen. Das Dekret führt vorübergehende Beschränkungen für die Einfuhr von 68 Chemikalien und petrochemischen Produkten ein. Es ist am 24. Oktober 2023 in Kraft getreten.

Hintergrund

Nach Angaben der mexikanischen Regierung gab es auf dem Treibstoffmarkt umfangreichen illegalen Handel, der sich im Jahr 47 auf insgesamt 2021 Millionen Barrel belief. Darüber hinaus erlitt die mexikanische Bundesregierung durch die Steuerhinterziehung geschmuggelter Waren Verluste von bis zu 64 Milliarden mexikanischen Pesos . Die mexikanische Bundesregierung führte zusätzliche Inspektionen an wichtigen Eingangsstandorten durch und stellte fest, dass nur 25 % der Benzin- und Dieselkraftstoffe den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entsprachen, während die restlichen 75 % der importierten Produkte die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllten, da ihre Rohstoffkonzentration den inländischen Industrieverbrauch überstieg um das 40-fache. Daher hat die mexikanische Regierung beschlossen, dieses Dekret zu erlassen, um illegale Treibstoffaktivitäten einschließlich des Schmuggels einzudämmen.

Über das Dekret

  • Vorübergehende Beschränkungen für die Einfuhr von 68 Chemikalien und Petrochemikalien, darunter Benzol, Ethylbenzol, Toluol, Xylol, Naphthalin, Kresol, Buten, Diisobuten, Hexan, Heptan, Propylentetramer, Naphtha, Butanol, Hexanol, Ethylhexanol, MTBE, Isopropylether, Kerosin, Öl und Benzin mit einer Oktanzahl unter 87.
  • Parteien, die eingeschränkte Importprodukte benötigen, müssen beim Energieministerium (SENER) einen Antrag stellen und nachweisen, dass die beantragten Importmengen und -zwecke für ihre Produktionsprozesse von entscheidender Bedeutung sind und gleichzeitig alle relevanten Vorschriften einhalten.
  • Parteien, die bereits vor Inkrafttreten dieses Dekrets Einfuhrgenehmigungen für eingeschränkte Produkte erhalten haben, können ihre Geschäftstätigkeit fortsetzen. Sie müssen jedoch innerhalb von 30 Arbeitstagen nach Inkrafttreten des Dekrets die zuständigen Behörden benachrichtigen und nachweisen, dass ihre Geschäftstätigkeit im Einklang mit dem Gesetz mit den Mengen und Zwecken in Zusammenhang steht, für die die Genehmigung gilt. Das Energieministerium (SENER) wird innerhalb von 15 Arbeitstagen nach Eingang solcher Anträge eine Rückmeldung geben.

Die mexikanische Regierung hat noch keinen Zeitplan für die Aufhebung der Beschränkungen vorgelegt. CIRS wird die Situation weiterhin aufmerksam verfolgen und Sie mit den neuesten Informationen auf dem Laufenden halten.

Hier ist die Liste der Produkte, die Einfuhrbeschränkungen unterliegen:

Liste der Produkte, die Einfuhrbeschränkungen unterliegen

Quelle aus www.cirs-group.com

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