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Ein Stoff zur SVHC-Kandidatenliste hinzugefügt, damit sind es insgesamt 241

Helsinki, 27. Juni 2024 – Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat offiziell die Aufnahme eines besonders besorgniserregenden Stoffes (SVHC) bekannt gegeben. Damit steigt die Gesamtzahl der Stoffe auf der SVHC-Liste (auch als Kandidatenliste bekannt) auf 241. Die vollständige SVHC-Liste kann hier abgerufen werden. 

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Die detaillierten Informationen zu diesen Stoffen lauten wie folgt:

SubstanznameEG-NummerCAS-NummerGrund für die AufnahmeAnwendungsbeispiele
Bis(α,α-Dimethylbenzyl)peroxid201-279-380-43-3Fortpflanzungsgefährdend (Artikel 57c)Flammschutzmittel

Warme Erinnerung

Für in die Europäische Union exportierte Produkte, die SVHC-Stoffe über 0.1 % enthalten, sind Unternehmen verpflichtet, die Informationsübermittlungs- und SCIP-Meldepflichten zu erfüllen. Wenn das Exportvolumen von SVHC-Stoffen über 0.1 % 1 Tonne pro Jahr übersteigt, muss außerdem eine SVHC-Meldung durchgeführt werden.

Verantwortlichkeiten und Pflichten des Unternehmens

Unternehmen müssen sich ihrer Verantwortung und Pflichten in Bezug auf SVHC-Stoffe in ihren Produkten bewusst sein:

  • Wenn der SVHC-Gehalt in einem Artikel 0.1 % übersteigt, müssen die Lieferanten dem Empfänger des Artikels Informationen über dessen sichere Verwendung zur Verfügung stellen;
  • Auf Verlangen des Verbrauchers müssen innerhalb von 45 Tagen ausreichend Informationen, einschließlich Stoffnamen und deren Konzentrationen, kostenlos zur Verfügung gestellt werden;
  • Wenn das Exportvolumen 1 Tonne pro Jahr übersteigt, müssen Importeure und Hersteller des Artikels die Meldung an die ECHA innerhalb von 6 Monaten ab dem Datum der Überschreitung des Schwellenwerts abschließen;
  • Ab dem 5. Januar 2021 müssen Stoffe aus der SVHC-Liste, die in Artikeln in Konzentrationen über 0.1 % vorhanden sind, an die SCIP-Datenbank der ECHA übermittelt werden; Und
  • Stoffe, die in der SVHC-Liste aufgeführt sind, können künftig in die Zulassungsliste aufgenommen werden, sodass Unternehmen für die weitere Verwendung eine Genehmigung beantragen müssen.

Wenn Sie Hilfe benötigen oder Fragen haben, wenden Sie sich bitte an service@cirs-group.com.

Quelle aus CIRS

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