Startseite » Produktbeschaffung » Chemikalien & Kunststoffe » Ein Stoff wurde zur SVHC-Kandidatenliste hinzugefügt, sodass die Gesamtzahl nun bei 242 liegt
Wissenschaftler mischen chemische Flüssigkeiten im Chemielabor

Ein Stoff wurde zur SVHC-Kandidatenliste hinzugefügt, sodass die Gesamtzahl nun bei 242 liegt

Am 7. November 2024 hat die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) offiziell die Aufnahme eines Stoffes in die SVHC-Liste (auch als Kandidatenliste bekannt) bekannt gegeben, wodurch sich die Gesamtzahl der Stoffe auf 1 erhöht. Die vollständige SVHC-Liste kann hier abgerufen werden.

SVHC-Erweiterung
Langsame Wirtschaft in der Europäischen Union und der EU und verlangsamtes Wirtschaftswachstum in Europa als finanzielle Herausforderung für den Euro oder Stagflationsprobleme und langsame politische Gesetzgebung in Brüssel durch Politiker im Stil einer 3D-Illustration.

Die detaillierten Informationen zu diesen Substanzen lauten wie folgt:

SubstanznameEG-NummerCAS-NummerGrund für die AufnahmeAnwendungsbeispiele
Triphenylphosphat204-112-2115-86-6Endokrinschädigende Eigenschaften (Artikel 57(f) – Umwelt)Dieser Stoff wird als Flammschutzmittel und Weichmacher in Polymerformulierungen, Klebstoffen und Dichtungsmitteln verwendet.

Warme Erinnerung

Für in die Europäische Union exportierte Produkte, die SVHC-Stoffe über 0.1 % enthalten, sind Unternehmen verpflichtet, Informationsübermittlungs- und SCIP-Meldepflichten zu erfüllen. Wenn das Exportvolumen von SVHC-Stoffen über 0.1 % eine Tonne pro Jahr übersteigt, muss zudem eine SVHC-Meldung durchgeführt werden.

Verantwortlichkeiten und Pflichten des Unternehmens

Unternehmen müssen sich ihrer Verantwortung und Pflichten in Bezug auf SVHC-Stoffe in ihren Produkten bewusst sein:

  • Wenn der SVHC-Gehalt in einem Artikel 0.1 % übersteigt, müssen die Lieferanten dem Empfänger des Artikels Informationen über dessen sichere Verwendung zur Verfügung stellen;
  • Auf Verlangen des Verbrauchers müssen innerhalb von 45 Tagen ausreichend Informationen, einschließlich Stoffnamen und deren Konzentrationen, kostenlos zur Verfügung gestellt werden;
  • Wenn das Exportvolumen eine Tonne pro Jahr übersteigt, müssen Importeure und Hersteller des Erzeugnisses die Meldung an die ECHA innerhalb von sechs Monaten ab dem Datum der Überschreitung des Schwellenwerts vornehmen.
  • Ab dem 5. Januar 2021 müssen Stoffe aus der SVHC-Liste, die in Erzeugnissen in Konzentrationen über 0.1 % vorhanden sind, an die SCIP-Datenbank der ECHA gemeldet werden.
  • Stoffe, die in der SVHC-Liste aufgeführt sind, können künftig in die Zulassungsliste aufgenommen werden, sodass Unternehmen für die weitere Verwendung eine Genehmigung beantragen müssen.

Wenn Sie Hilfe benötigen oder Fragen haben, wenden Sie sich bitte an service@cirs-group.com.

Quelle aus CIRS

Haftungsausschluss: Die oben aufgeführten Informationen werden von cirs-group.com unabhängig von Chovm.com bereitgestellt. Chovm.com übernimmt keine Zusicherungen und Gewährleistungen hinsichtlich der Qualität und Zuverlässigkeit des Verkäufers und der Produkte. Chovm.com lehnt ausdrücklich jegliche Haftung für Verstöße gegen das Urheberrecht der Inhalte ab.

Hinterlasse einen Kommentar

E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Pflichtfelder sind MIT * gekennzeichnet. *

Nach oben scrollen