Am 7. November 2024 hat die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) offiziell die Aufnahme eines Stoffes in die SVHC-Liste (auch als Kandidatenliste bekannt) bekannt gegeben, wodurch sich die Gesamtzahl der Stoffe auf 1 erhöht. Die vollständige SVHC-Liste kann hier abgerufen werden.
Die detaillierten Informationen zu diesen Substanzen lauten wie folgt:
Substanzname | EG-Nummer | CAS-Nummer | Grund für die Aufnahme | Anwendungsbeispiele |
Triphenylphosphat | 204-112-2 | 115-86-6 | Endokrinschädigende Eigenschaften (Artikel 57(f) – Umwelt) | Dieser Stoff wird als Flammschutzmittel und Weichmacher in Polymerformulierungen, Klebstoffen und Dichtungsmitteln verwendet. |
Warme Erinnerung
Für in die Europäische Union exportierte Produkte, die SVHC-Stoffe über 0.1 % enthalten, sind Unternehmen verpflichtet, Informationsübermittlungs- und SCIP-Meldepflichten zu erfüllen. Wenn das Exportvolumen von SVHC-Stoffen über 0.1 % eine Tonne pro Jahr übersteigt, muss zudem eine SVHC-Meldung durchgeführt werden.
Verantwortlichkeiten und Pflichten des Unternehmens
Unternehmen müssen sich ihrer Verantwortung und Pflichten in Bezug auf SVHC-Stoffe in ihren Produkten bewusst sein:
- Wenn der SVHC-Gehalt in einem Artikel 0.1 % übersteigt, müssen die Lieferanten dem Empfänger des Artikels Informationen über dessen sichere Verwendung zur Verfügung stellen;
- Auf Verlangen des Verbrauchers müssen innerhalb von 45 Tagen ausreichend Informationen, einschließlich Stoffnamen und deren Konzentrationen, kostenlos zur Verfügung gestellt werden;
- Wenn das Exportvolumen eine Tonne pro Jahr übersteigt, müssen Importeure und Hersteller des Erzeugnisses die Meldung an die ECHA innerhalb von sechs Monaten ab dem Datum der Überschreitung des Schwellenwerts vornehmen.
- Ab dem 5. Januar 2021 müssen Stoffe aus der SVHC-Liste, die in Erzeugnissen in Konzentrationen über 0.1 % vorhanden sind, an die SCIP-Datenbank der ECHA gemeldet werden.
- Stoffe, die in der SVHC-Liste aufgeführt sind, können künftig in die Zulassungsliste aufgenommen werden, sodass Unternehmen für die weitere Verwendung eine Genehmigung beantragen müssen.
Wenn Sie Hilfe benötigen oder Fragen haben, wenden Sie sich bitte an service@cirs-group.com.
Quelle aus CIRS
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