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PCN-Inspektion soll Anfang 2025 beginnen

Gelbes Neon-Gefahrenschild an einer Ziegelwand

Das Enforcement Forum der ECHA wird ab Januar 2025 ein Projekt initiieren, um zu prüfen, ob Lieferanten gefährliche chemische Mischungen an die Giftnotrufzentralen gemeldet haben. Die Inspektionen werden sechs Monate dauern, wobei der Abschlussbericht voraussichtlich Ende 2025 veröffentlicht wird. Die Inspektoren werden dies überprüfen Meldungen von Giftnotrufzentralen wurden eingereicht und die Genauigkeit der Etiketten und Sicherheitsdatenblätter (SDB) für Gemische wurde überprüft.

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Sinn

Ziel dieser Inspektionskampagne ist die Durchsetzung der Verpflichtung der Verantwortlichen, die nationalen Behörden über gefährliche Gemische zu informieren, mit dem obersten Ziel, die menschliche Gesundheit zu schützen. In Notfällen können Giftnotrufzentralen diese Informationen nutzen, um Bürger oder medizinisches Personal zu beraten. Daher müssen Giftnotrufzentralen über genaue Informationen über gefährliche Gemische verfügen, um in Notfällen angemessen reagieren zu können.

Gemäß Artikel 45 der CLP-Verordnung sind Importeure und nachgeschaltete Anwender, die gefährliche Gemische (die physikalische oder gesundheitliche Gefahren darstellen) in der EU auf den Markt bringen, verpflichtet, der EU detaillierte Informationen zu 100 % der Zusammensetzung des Gemischs sowie andere notwendige Details vorzulegen Giftzentren. Nicht-EU-Lieferanten, die ihre Geschäftsgeheimnisse schützen möchten, können eine juristische Person innerhalb der EU mit der Abgabe einer freiwilligen Meldung beauftragen. In solchen Fällen ist es möglich, die Vertraulichkeit der Bestandteile des Gemischs zu wahren, indem nur ein Unique Formula Identifier (UFI) angegeben wird.

PCN-Einreichungen umfassen normalerweise die folgenden vier Abschnitte:

  • Einsenderinformationen: Dazu gehören der Firmenname, die Adresse, die Telefonnummer, die E-Mail-Adresse und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
  • Produktinformationen: Angaben wie der Absatzmarkt, der Handelsname, die direkte Verwendung, die Endverwendung durch nachgeschaltete Anwender sowie die Art und Größe der Verpackung sind erforderlich;
  • Informationen zur Mischung: Dieser Abschnitt umfasst den Namen des Gemischs, seinen physikalischen Zustand, seine Farbe, seinen pH-Wert, seine vollständige Zusammensetzung, Informationen zur Klassifizierung und Kennzeichnung sowie toxikologische Daten. Und
  • UFI-Nummer: Die eindeutige Kennung für die Formulierung.

Ab dem 1. Januar 2024 ist die Übergangsfrist für PCN für Gemische, die im professionellen, Verbraucher- oder Industriekontext verwendet werden, abgelaufen. Bestehende nationale Notifizierungen bleiben bis zum 1. Januar 2025 gültig, aber Änderungen der Produktzusammensetzung oder der Produktidentifikatoren erfordern eine neue PCN in einem harmonisierten Format. Mit Beginn gezielter PCN-Compliance-Inspektionen wird der Schwerpunkt auf Produkten und der Konsistenz ihrer PCN, Etiketten und Sicherheitsdatenblätter (SDB) liegen. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihr Unique Formula Identifier (UFI) korrekt in Sicherheitsdatenblättern und Etiketten enthalten ist, um Probleme bei der Nichteinhaltung zu vermeiden.

Personen, die für PCN-Angelegenheiten verantwortlich sind, sollten ihre Produkte schnell überprüfen und die Dokumentation vorbereiten, insbesondere wenn Einreichungen ausstehen, um sicherzustellen, dass sie die Inspektionsanforderungen für Anfang 2025 erfüllen.

Wenn Sie Hilfe benötigen oder Fragen haben, wenden Sie sich bitte an service@cirs-group.com.

Quelle aus CIRS

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