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PFHxS-Stoffe, die in der EU als persistente organische Schadstoffe gelten

PFHXS-Stoffe, die in der EU als persistente organische Schadstoffe gelten

Am 8. August 2023 veröffentlichte die Europäische Kommission die Verordnung (EU) 2023/1608 der Kommission zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1021 der Europäischen Union über persistente organische Schadstoffe (POPs) durch die Auflistung von Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS) und ihren Salzen und PFHxS-verwandte Verbindungen in Anhang I der EU-POP-Verordnung. Die Verordnung tritt am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft und gilt in allen Mitgliedstaaten. Die konkreten Überarbeitungen lauten wie folgt:

In Teil A von Anhang I der Verordnung (EU) 2019/1021 wird der folgende Eintrag hinzugefügt:

Substanz„Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS), ihre Salze und PFHxS-verwandte Verbindungen.“
„Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS), ihre Salze und PFHxS-verwandte Verbindungen“ bedeutet Folgendes:
(i) Perfluorhexansulfonsäure, einschließlich aller ihrer verzweigten Isomere;
(ii) seine Salze; Und
(iii) PFHxS-verwandte Verbindungen, bei denen es sich im Sinne des Übereinkommens um alle Stoffe handelt, die die chemische Einheit C6F13S- als eines ihrer Strukturelemente enthalten und zu PFHxS abgebaut werden.
CAS-Nr355-46-4 und andere
EG-Nr.206-587-1 und andere
Spezifische Ausnahme zur Zwischenverwendung oder andere Spezifikation1. Für die Zwecke dieses Eintrags gilt Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b für Konzentrationen von PFHxS oder einem seiner Salze von höchstens 0.025 mg/kg (0.0000025 Gew.-%), sofern sie vorhanden sind Stoffe, Gemische oder Erzeugnisse.
2. Für die Zwecke dieses Eintrags gilt Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b für die Summe der Konzentrationen aller PFHxS-verwandten Verbindungen von höchstens 1 mg/kg (0.0001 Gew.-%), sofern sie vorhanden sind in Stoffen, Gemischen oder Erzeugnissen vorhanden sind.
3. Für die Zwecke dieses Eintrags gilt Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b für Konzentrationen von PFHxS, seinen Salzen und PFHxS-verwandten Verbindungen von höchstens 0.1 mg/kg (0.00001 Gew.-%). Es ist in konzentrierten Feuerlöschschaummischungen enthalten, die zur Herstellung anderer Feuerlöschschaummischungen verwendet werden sollen oder werden. Diese Ausnahmeregelung wird bis spätestens 28. August 2026 von der Kommission überprüft und bewertet.

Über PFHxS

Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS) ist eine Gruppe von Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS). Als Ersatz für Perfluoroktansulfonsäure (PFOS) und Perfluoroktansäure (PFOA) wird PFHxS in großem Umfang in verschiedenen Produkten wie Feuerlöschschäumen, Metallbeschichtungen, Textilien, Leder, Poliermitteln, Reinigungs-/Reinigungsmitteln, Beschichtungen sowie Elektronik und anderen Produkten verwendet Halbleiterfertigung. PFHxS wird aufgrund seiner weiträumigen Umweltmigration wahrscheinlich zu erheblichen negativen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt führen. Im Jahr 2017 wurden PFHxS und seine Salze von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) gelistet. Im Juni 2022 wurden PFHxS, seine 147 Salze und verwandte Verbindungen ebenfalls ohne Ausnahmen in Anhang A des Stockholmer Übereinkommens aufgenommen.

Über POPs

Persistente organische Schadstoffe (POPs) beziehen sich auf organische Schadstoffe, die Eigenschaften wie Persistenz, Bioakkumulation, Halbflüchtigkeit und hohe Toxizität aufweisen, unabhängig davon, ob sie natürlich vorkommen oder synthetisch hergestellt werden. POPs haben die Fähigkeit, über weite Strecken durch verschiedene Umweltmedien wie Luft, Wasser und lebende Organismen zu wandern, was eine erhebliche Bedrohung für die menschliche Gesundheit und die Umwelt darstellt.

Die 2019 veröffentlichte Verordnung der Europäischen Union zu persistenten organischen Schadstoffen (POPs) dient dem Umgang mit Stoffen, die im Anhang des Stockholmer Übereinkommens aufgeführt sind. Seine Hauptziele sind:

  • Die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von POPs verbieten oder strikt einschränken;
  • Reduzierung der POP-Emissionen aus industriellen Nebenprodukten;
  • Gewährleistung einer sicheren Lagerung eingeschränkter POPs; Und
  • Gewährleistung einer umweltgerechten Entsorgung von POP-haltigen oder damit verunreinigten Abfällen.

Warme Erinnerung

Das Management von PFAS-Stoffen wird weltweit immer strenger. Relevante Unternehmen sollten die neuesten Regulierungsrichtlinien genau überwachen und der neuesten Technologie immer einen Schritt voraus sein, um die Konformität und die Sicherheit ihrer Produkte sicherzustellen.

Quelle aus www.cirs-group.com

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