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Die Sicherheitsdatenblatt-Konformitätsprüfungen 2023 in der EU dauern noch an

Die SDS-Konformitätsprüfungen 2023 in der EU dauern noch an

Am 15. Februar dieses Jahres veröffentlichte die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) eine Ankündigung, dass nationale Durchsetzungsbehörden mit Konformitätsinspektionen (REF-11) für Sicherheitsdatenblätter (SDB) für auf dem EU-Markt verkaufte Chemikalien begonnen haben.

Dieses Projekt wurde im Jahr 2022 vorbereitet und der Hauptzweck besteht darin, zu bewerten, ob Sicherheitsdatenblätter in Übereinstimmung mit den neuen Anforderungen von Anhang II von REACH aktualisiert wurden. Diese Kontrollen werden das ganze Jahr über als einheitliches Durchsetzungsprojekt durchgeführt. Die Ergebnisse werden im Jahr 2024 veröffentlicht.

Ein Sicherheitsdatenblatt wird verwendet, um die Sicherheitsdaten von Chemikalien in der Lieferkette bereitzustellen und sicherzustellen, dass Arbeiter und Fachleute Stoffe und Gemische auf sichere Weise verwenden können. Die Gesundheit der Benutzer ist möglicherweise nicht gewährleistet, wenn die Informationen fehlen oder ungenau sind. Bei der Inspektion REF-2 (2013) wurden bis zu 52 % fehlerhafte Angaben in Sicherheitsdatenblättern festgestellt.

Die EU-Verordnung VERORDNUNG (EU) 2020/878 DER KOMMISSION wurde am 1. Januar 2023 umgesetzt. Einige wichtige Überarbeitungen der Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter in dieser Verordnung sind unten aufgeführt:

  1. Nanomaterialien und ihre konkreten Formen sollten im Sicherheitsdatenblatt aufgeführt werden, wenn Stoffe und Bestandteile in Gemischen der Definition von Nanomaterialien entsprechen;
  2. UFI-Codes müssen auf dem Sicherheitsdatenblatt vermerkt werden, wenn das Gemisch Artikel 45 und Anhang VIII der CLP-Verordnung unterliegt;
  3. Informationen zu endokrinen Disruptoren sollten im Sicherheitsdatenblatt enthalten sein. Zum Beispiel, ob endokrine Disruptoren enthalten sind und welche negativen Auswirkungen sie auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt haben?;
  4. Für einige Gefahrenkategorien wurden besondere Konzentrationsgrenzwerte geändert, was Auswirkungen auf die Darstellung der Inhaltsstoffe im Abschnitt 3 des Sicherheitsdatenblatts haben kann. Dieser Teil alter Sicherheitsdatenblätter sollte erneut überprüft werden;
  5. Wenn das Produkt als desensibilisierter Sprengstoff eingestuft ist, sollte diese neue Gefahrenklassifizierung im Sicherheitsdatenblatt hinzugefügt werden. Es werden auch weitere Informationen zu den desensibilisierten Sprengstoffen benötigt;
  6. Besondere Konzentrationsgrenzwerte, M-Faktoren oder ATE-Werte einiger Stoffe oder Gemische (falls vorhanden) sollten im Sicherheitsdatenblatt aufgeführt werden;
  7. In Abschnitt 9 des Sicherheitsdatenblatts wurden Spalten mit physikalischen und chemischen Eigenschaften hinzugefügt. Und
  8. Die Informationsanforderungen von Abschnitt 14 wurden ebenfalls aktualisiert, z. B. muss in diesem Teil das Ergebnis der Beurteilung von Meeresschadstoffen angegeben werden.

Verantwortliche müssen umgehend mit der Selbstprüfung ihrer Sicherheitsdatenblätter als Reaktion auf REF-11 in der EU beginnen und ihre Geschäftsaktivitäten fortsetzen. Die Nichteinhaltung der neuen Verordnung im Sicherheitsdatenblatt muss unverzüglich korrigiert werden.

Quelle aus www.cirs-group.com

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