Modernes Labor am Arbeitsplatz für molekularbiologische Tests auf blauem Hintergrund

ECHA schlägt vor, zwei besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) zur Kandidatenliste hinzuzufügen

Am 20. Juni 2024 hat die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) Tris(4-nonylphenyl, verzweigt)phosphit und 6-[(C10-C13)-Alkyl-(verzweigt, ungesättigt)-2,5-dioxopyrrolidin-1-yl]hexansäure als potenzielle besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) eingestuft.

Die Befürworter stellen derzeit die erforderlichen Unterlagen fertig, die voraussichtlich bis zum 1. August 2024 eingereicht werden. Anschließend wird die ECHA eine öffentliche Konsultation einleiten und die Beteiligten um Feedback bitten, um die Entscheidung darüber zu unterstützen, ob diese Stoffe in die nächste SVHC-Kandidatenliste aufgenommen werden sollen.

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