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Die Verwendung von Formaldehyd und Formaldehyd freisetzenden Stoffen wird gemäß REACH eingeschränkt

die Europäische Union

Am 17. Juli 2023 veröffentlichte die Europäische Union die Verordnung (EU) 2023/1464 zur Änderung der REACH-Verordnung durch die Einführung einer neuen Beschränkung für aus Artikeln gemäß Anhang XVII freigesetztes Formaldehyd als Eintrag 77. Diese neue Bestimmung tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Aktualisierung kann als umfassende Kontrollmaßnahme der EU zur Regulierung von Formaldehyd angesehen werden, und der Anwendungsbereich der anwendbaren Produkte ist nicht mehr auf solche beschränkt, die Platten enthalten; Es umfasst mittlerweile fast alle leichten Verbraucherprodukte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:

  • Möbel;
  • Spielzeuge;
  • Baby- und Kinderprodukte;
  • Werkzeug;
  • Schreibwaren;
  • Fitnessgeräte;
  • Haustierzubehör; Und
  • Sanitärprodukte.

Die wichtigsten Änderungen lauten wie folgt:

Name der SubstanzEinschränkungsbedingung
77.Formaldehyd
CAS-Nr. 50-00-0
EG-Nr. 200-001-8
und formaldehydabspaltende Stoffe
1. Darf nach dem 6. August 2026 nicht mehr in Erzeugnissen in Verkehr gebracht werden, wenn unter den in Anlage 14 festgelegten Prüfbedingungen die Konzentration des aus diesen Erzeugnissen freigesetzten Formaldehyds Folgendes übersteigt:
(a) 0.062 Milligramm pro Kubikmeter (mg/m3) für Möbel und Holzartikel;
(b) 0.08 mg/m3 für andere Artikel als Möbel und Holzartikel.
Der erste Unterabsatz gilt nicht für:
A. Artikel, bei denen Formaldehyd oder formaldehydabspaltende Stoffe ausschließlich natürlicherweise in den Materialien vorkommen, aus denen die Artikel hergestellt werden;
B. Artikel, die ausschließlich zur Verwendung im Freien unter vorhersehbaren Bedingungen bestimmt sind;
C. Gegenstände in Bauwerken, die ausschließlich außerhalb der Gebäudehülle und Dampfsperre verwendet werden und kein Formaldehyd an die Raumluft abgeben;
D. Artikel, die ausschließlich für den industriellen oder professionellen Gebrauch bestimmt sind, es sei denn, dass aus ihnen freigesetztes Formaldehyd unter vorhersehbaren Verwendungsbedingungen zu einer Exposition der Öffentlichkeit führt;
e. Artikel, für die die in Eintrag 72 festgelegte Beschränkung gilt;
F. Artikel, die Biozidprodukte im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates sind;
G. Geräte im Geltungsbereich der Verordnung (EU) 2017/745;
H. persönliche Schutzausrüstung im Geltungsbereich der Verordnung (EU) 2016/425;
ich. Gegenstände, die dazu bestimmt sind, direkt oder indirekt mit Lebensmitteln im Geltungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 in Berührung zu kommen; Und
J. Gebrauchte Artikel.

2. Darf nach dem 6. August 2027 nicht mehr in Straßenfahrzeugen in Verkehr gebracht werden, wenn unter den in Anlage 14 festgelegten Prüfbedingungen die Formaldehydkonzentration im Innenraum dieser Fahrzeuge 0.062 mg/m3 überschreitet.
Der erste Unterabsatz gilt nicht für:
A. Straßenfahrzeuge, die ausschließlich für den industriellen oder gewerblichen Gebrauch bestimmt sind, es sei denn, die Konzentration von Formaldehyd im Innenraum dieser Fahrzeuge führt unter vorhersehbaren Nutzungsbedingungen zu einer Exposition der Öffentlichkeit; Und
B. Gebrauchtfahrzeuge.

Zu dieser Regelung sind folgende Punkte zu beachten:

  • Die anwendbaren Materialien sind nicht auf Plattenmaterialien (Spanplatten, Sperrholz, Faserplatten) beschränkt; Auch Kunststoffe, Textilien, Leder und andere Materialien fallen in den Geltungsbereich der Regelung.
  • Die Verordnung gilt für eine Vielzahl von Produkten. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen Spielzeugprodukte Sie haben bereits Formaldehyd-Beschränkungsanforderungen müssen noch die neu hinzugefügten Bestimmungen einhalten.
  • Die Grenzwertanforderungen sind recht streng. Während die Europäische Kommission eine 36-monatige Übergangsfrist zwischen dem Datum des Inkrafttretens und der Umsetzung der vorgeschlagenen restriktiven Maßnahmen vorgeschlagen hat, stehen die Hersteller immer noch vor dringenden Herausforderungen bei der Verbesserung ihrer Prozesse zur Erfüllung der Anforderungen.

Die regulatorische Situation für Formaldehyd auf dem EU-Markt wird immer strenger und es ist für Unternehmen ratsam, im Vorfeld entsprechende Untersuchungen durchzuführen, um den Marktanforderungen besser gerecht zu werden. Mit einem erfahrenen Expertenteam und einem umfassenden Labornetzwerk. Bei CIRS sind wir in der Lage, Ihnen komplette REACH-Servicelösungen und verschiedene SVHC-Testprogramme anzubieten, damit Sie die REACH-Anforderungen problemlos erfüllen können.

Quelle aus www.cirs-group.com

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