Am 24. Juni 2024 gab die britische CLP-Behörde HSE bekannt, dass sie 88 chemischen Stoffen, die in der britischen Liste der obligatorischen Einstufung und Kennzeichnung (GB MCL) aufgeführt sind, Rechtskraft verliehen hat. Diese Aktualisierung trat unmittelbar nach ihrer Veröffentlichung in Kraft und entspricht den Vorschriften. Die Aktualisierungen basieren auf der 14. und 15. Anpassung an den technischen Fortschritt (ATP), die die von der Europäischen Kommission herausgegebene CLP-Verordnung aktualisieren.
Diese beiden ATP wurden vor dem Ende der Übergangsphase des Brexit veröffentlicht und traten in Kraft. Die HSE hat diese Stoffe bereits zur britischen MCL-Liste hinzugefügt. Sie wurden jedoch nicht in das britische Recht aufgenommen, nachdem Großbritannien am 31. Januar 2020 die Europäische Union verlassen hatte. Die HSE hat nun beschlossen, die in Artikel 37 und Artikel 37A der britischen CLP-Verordnung angegebenen Verfahren anzuwenden, um die britische MCL-Liste zu aktualisieren und dieses Problem zu lösen.
Die konsolidierte MCL-Zusammenfassung dieser 88 Stoffe wurde auf der HSE-Website veröffentlicht (http://www.hse.gov.uk/chemical-classification/assets/docs/cwbsd-aapu-0675.pdf). Der vorgeschlagene GB MCL von 62 Stoffen steht im Einklang mit den Schlussfolgerungen der 14. und 15. ATP. Der GB MCL von 26 Stoffen wurde überarbeitet. Diese 88 Stoffe behalten die obligatorische Klassifizierung und Kennzeichnung bei, der das Vereinigte Königreich zugestimmt hat, als es noch EU-Mitglied war. Für Titandioxid in Pulverform und granuliertes Kupfer die in der vorherigen HSE-Mitteilung erwähnt wurden, waren gelöscht aus der GB MCL-Liste zu diesem Zeitpunkt. Eine Reihe gemeldeter Fehler wurden in diesem Update ebenfalls korrigiert. Darüber hinaus wurde der Eintrag für N,N-Dimethyl-p-Toluidin geändert und der Eintrag für Propylbenzol hinzugefügt.
Indexnummer | Stoffname | EG-Nummer | CAS-Nummer | Notizen |
612-296-00-4 | N,N-Dimethyl-p-toluidin | 202-805-4 | 99-97-8 | Fügen Sie „Staub oder“ zu Inhalations-ATE hinzu |
601-097-00-8 | Propylbenzol | 203-132-9 | 103-65-1 | Eintrag wiederhergestellt |
Nach ihrer Veröffentlichung traten der 14. und 15. ATP in der EU im September 2020 bzw. am 1. März 2022 in Kraft. Obwohl die EU-harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung (CLH) erst nach Ablauf der Umsetzungsfrist rechtswirksam wurde, durften Lieferanten die Einstufung und Kennzeichnung dieser 88 Stoffe in der EU bereits vor dem vollständigen Geltungstermin anwenden. Derzeit hat die obligatorische Einstufung und Kennzeichnung dieser Stoffe Rechtswirkung in der EU und in Nordirland. HSE hatte den Pflichtinhabern außerdem geraten, die Einstufung und Kennzeichnung dieser Stoffe in der GB-MCL-Liste vor dem 31. Dezember 2020 zu befolgen.
Infolgedessen haben viele mit diesen Stoffen befasste Pflichtträger die entsprechende Einstufung und Kennzeichnung möglicherweise bereits auf Grundlage früherer Empfehlungen umgesetzt. Unternehmen, die ihre Einstufung und Kennzeichnung noch nicht aktualisiert haben, müssen unverzüglich mit der Überarbeitung beginnen.
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Quelle aus CIRS
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