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UN GHS – die 10. überarbeitete Ausgabe wurde veröffentlicht

un ghs – die 10. überarbeitete Auflage ist erschienen

Am 27. Juli 2023 veröffentlichte die Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) die Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS Rev.10). An mehreren Teilen werden Überarbeitungen vorgenommen, darunter

  • das Klassifizierungsverfahren,
  • die Verwendung tierversuchsfreier Testmethoden,
  • Sicherheitshinweise und
  • Anhänge 9 und 10.

UN-GHS bezieht sich auf das Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals (lila Buch). Es handelt sich um ein internationales System, das vom Expertenausschuss der Vereinten Nationen für GHS, der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) geschaffen wurde, um die Klassifizierung von Chemikalien nach Gefahrenarten zu regeln und Elemente der Gefahrenkommunikation zu harmonisieren. inklusive Etiketten und Sicherheitsdatenblättern. Ziel ist es, eine Grundlage für die Harmonisierung von Regeln und Vorschriften für Chemikalien auf nationaler, regionaler und weltweiter Ebene zu schaffen. Gleichzeitig ist auch die Handelserleichterung ein wichtiger Faktor. Die erste Ausgabe des UN GHS wurde 1 veröffentlicht. Von da an trifft sich der Expertenausschuss der Vereinten Nationen für GHS regelmäßig, um die Aktualisierung des UN GHS zu besprechen, und veröffentlicht alle zwei Jahre eine überarbeitete GHS-Ausgabe.

Im Vergleich mit GHS Rev.9werden wesentliche Änderungen an GHS Rev.10 vorgenommen. Beispielsweise werden neue Bestimmungen formuliert. In diesem Artikel gibt CIRS Erklärungen aus folgenden Perspektiven:

I. Physikalische Gefahren

1. In Kapitel 2.1 werden pyrotechnische Stoffe oder Gemische als explosive Stoffe oder Gemische definiert. Neu hinzugekommen ist auch der explosive bzw. pyrotechnische Effekt. Es handelt sich um einen Effekt, der durch sich selbst erhaltende exotherme chemische Reaktionen hervorgerufen wird, darunter Schock, Fragmentierung, Projektion, Hitze, Licht, Schall, Gas und Rauch.

2. In Kapitel 2.6 wird die Prüfmethode im offenen Tiegel für brennbare Flüssigkeiten vorgestellt. Tests mit offenem Tiegel sind für Flüssigkeiten akzeptabel, die (aufgrund ihrer Viskosität) nicht mit Testmethoden mit geschlossenem Tiegel getestet werden können, oder wenn bereits Daten zu Tests mit offenem Tiegel verfügbar sind. In diesen Fällen sollten 5.6℃ vom Messwert abgezogen werden, da Testmethoden mit offenem Tiegel im Allgemeinen zu höheren Werten führen als Methoden mit geschlossenem Tiegel. In GHS Rev.9 werden Tests mit geschlossenem Tiegel jedoch nur unter besonderen Umständen akzeptiert.

3. Unter Metallpulver versteht man in Kapitel 2.7 Pulver aus Metallen oder Metalllegierungen.

4. Die Definition von desensibilisierten Sprengstoffen ist klarer. Als desensibilisierte Explosivstoffe gelten Stoffe und Gemische im Sinne des Kapitels 2.1, die zur Unterdrückung ihrer explosiven Eigenschaften so phlegmatisiert werden, dass sie die in Abschnitt 2.17.2 genannten Kriterien erfüllen und somit von der Gefahrenklasse „Explosivstoffe“ ausgenommen werden können. Außerdem: „Testreihe 3: Ist es zu empfindlich oder thermisch instabil?“ wird zur Entscheidungslogik von desensibilisierten Sprengstoffen hinzugefügt. Piktogramme und Warnungen vor Sprengstoffen in Kapitel 2.1 aus GHS Rev.9 werden gelöscht.

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II. Gesundheitsrisiken

1. In Kapitel 3.1 „Akute Toxizität“ wird die Formel zur Prüfung der Inhalationstoxizität bei verschiedenen Expositionsdauern angegeben. Die akzeptierten Belichtungszeiten für die Konvertierung liegen zwischen 30 Minuten und 8 Stunden Belichtungszeit.

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2. Die Verwendung tierversuchsfreier Testmethoden zur Klassifizierung von Gesundheitsgefahren wird insbesondere in Kapitel 3.2 (Hautätzung/-reizung), Kapitel 3.3 (Schwere Augenschädigung/Augenreizung) und Kapitel 3.4 (Atemwegs- oder Hautsensibilisierung) klargestellt. Zu den Nicht-Testmethoden gehören Computermodelle zur Vorhersage qualitativer Struktur-Aktivitäts-Beziehungen (Strukturwarnungen, SAR) oder quantitativer Struktur-Aktivitäts-Beziehungen (QSARs) und Analogien unter Verwendung von Analog- und Kategorienansätzen.

3. In Kapitel 3.2 Ätz-/Reizwirkung auf die Haut müssen Schlussfolgerungen zu keiner Einstufung aus Analogie und (Q)SAR gut begründet werden. Für die Einstufung der Auswirkungen auf das Auge können schlüssige, nicht aus Tests stammende Daten zur Hautätzung herangezogen werden.

4. In Kapitel 3.4 Sensibilisierung der Atemwege oder der Haut wird eine Einstufung auf der Grundlage menschlicher Daten hinzugefügt. Ein Stoff wird als Hautallergen der Kategorie 1 eingestuft, wenn beim Menschen Hinweise darauf vorliegen, dass der Stoff bei einer erheblichen Anzahl von Personen zu einer Sensibilisierung durch Hautkontakt führen kann. In 3.4.2.2.3 „Klassifizierung basierend auf Standard-Tierdaten“ kann die Klassifizierung der Hautsensibilisierungskategorie 1 und der Unterkategorie auf der Grundlage der Ergebnisse des Radioisotopic Local Lymph Code Assay (LLNA) erfolgen.

III. Umweltgefahren

Bestimmte Wörter und Sätze werden überarbeitet, um die Beschreibung genauer und eindeutiger zu machen. Beispielsweise steht am Ende von Kapitel 4.1 „spezifische Kennzeichnungselemente für Stoffe und Gemische, die auf der Grundlage der Kriterien in diesem Kapitel in diese Gefahrenklasse eingestuft werden“ und dieser Satz wird auch in den meisten Kapiteln in GHS Rev. 10 verwendet.

IV. Gefahren für die Gewässer in Anhängen

In Anhang 9 wird die Anleitung zur Klassifizierung metallorganischer Verbindungen und metallorganischer Salze hinzugefügt. Um ein Gemisch zu klassifizieren, das Bestandteile der Kategorie Akut 1 und Chronisch 1 enthält, muss der Klassifizierer über den Wert des M-Faktors informiert werden, um die Summierungsmethode anwenden zu können.

V. Gefahrenhinweis und Sicherheitshinweis

1. Es ist zulässig, mehr als einen Gesundheitsgefährdungshinweis gleicher Schwere zu kombinieren, beispielsweise wenn auf dem Etikett nicht genügend Platz vorhanden ist. Beispielsweise lautet der Gefahrenhinweis von H317+H340+H350 „Kann allergische Hautreaktionen, genetische Defekte und Krebs verursachen“.

2. Der Gefahrenhinweis H315+H319 besagt „verursacht Hautreizungen und schwere Augenreizungen“.

3. Sicherheitshinweise werden in mehreren Gefahrenklassifizierungen gemäß GHS Rev.10 überarbeitet oder hinzugefügt. Beispielsweise werden P262, P264 und P270 zur Kategorie 3 der akuten dermalen Toxizität hinzugefügt. In der folgenden Tabelle werden große Änderungen an den Vorsichtshinweisen zur Prävention von Atemwegssensibilisierung vorgenommen:

abwehrAntwortLagerungVerfügung
Rev. 9Rev. 10Rev. 9Rev. 10Rev. 9Rev. 10Rev. 9Rev. 10
P261P284P233P260P271P280P284P304 + P340P342 + P316P304 + P340P342 + P316-P403P501P501

Diese überarbeitete Version erhöht die Eindeutigkeit und Klarheit des Einstufungsverfahrens erheblich, was für die GHS-Einstufung von Chemikalien von großer Bedeutung ist. GHS Rev. 10 bietet auch neue Erkenntnisse für die Formulierung und Aktualisierung von GHS-Vorschriften in verschiedenen Ländern und bietet einen wissenschaftlich fundierteren Ansatz für die Erstellung von Etiketten für gefährliche Chemikalien und Sicherheitsdatenblättern (SDB).

Quelle aus www.cirs-group.com

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