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Dringende Erinnerung: Die PCN-Übergangsfrist endet bald

Im Oktober 2024 erinnerte das Europäische Giftzentrum (PCN) die Unternehmen daran, dass die Übergangsfrist (Januar-Dezember 2024) endet. Nach dem 31. Dezember 2024 müssen alle Meldungen gefährlicher Gemische den CLP-Vorschriften entsprechen. Unternehmen müssen neue Meldungen gemäß Anhang VIII einreichen und einen eindeutigen Formelidentifikator (UFI) auf den Produktetiketten angeben, um Sicherheit und Transparenz zu verbessern. Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) empfiehlt die Verwendung ihres Einreichungsportals für standardisierte Einreichungen.

Chemikalien

Schritte zur Einhaltung der PCN-Anforderungen:

1. Meldepflichten

  1. Wer muss die Meldung machen: Importeure und nachgeschaltete Anwender gefährlicher Gemische mit Sitz in der EU. Ausgenommen sind Hersteller und Händler reiner Stoffe. Lieferanten außerhalb der EU können verantwortliche Personen in der EU nicht ersetzen.
  2. Meldeumfang: Alle Gemische mit gesundheitlichen oder physikalischen Gefahren, einschließlich Biozide und Pflanzenschutzmittel. Artikel müssen möglicherweise speziell bewertet werden.
  3. Ausnahmen: Gemische, die als umweltgefährdend oder radioaktiv eingestuft sind, unter Zollkontrolle stehen oder für Forschungs- und Entwicklungszwecke bestimmt sind, Arzneimittel, Kosmetika, medizinische Geräte, Lebensmittel, Futtermittel, unter Druck stehende Gase und Sprengstoffe.

2.  Informationsaufbereitung

  1. Angaben zum Absender: Geben Sie Firmennamen, Adresse, Kontaktinformationen und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer an.
  2. Produktdetails: Zielmarkt, Name, Anwendung, nachgelagerte Verwendung und Verpackung.
  3. Details zur Mischung: Name, Zustand, Farbe, pH-Wert, Zusammensetzung, Einstufung, Kennzeichnung und Toxikologie.
  4. Unique Formula Identifier (UFI): Wird anhand der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und der Rezepturnummer des Unternehmens generiert und auf Etiketten angezeigt.

3.  UFI-Erstellung und -Kennzeichnung

Erstellen Sie den UFI über das Online-Tool der ECHA und stellen Sie sicher, dass er auf dem Etikett steht.

4. Sicherheitsdatenblatt aktualisieren

Passen Sie Sicherheitsdatenblätter (SDSS) an, um genaue Formel- und toxikologische Daten gemäß den PCN-Anforderungen wiederzugeben.

5. Dossiereinreichung

Bereiten Sie das Notifizierungsdossier im IUCLID-Format vor und übermitteln Sie es über das Portal der ECHA.

Wenn Sie Hilfe benötigen oder Fragen haben, wenden Sie sich bitte an service@cirs-group.com.

Quelle aus CIRS

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